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Vorankündigung Eigenbedarf

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 02.03.2014, 16:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.03.2014
Beiträge: 1
Standard Vorankündigung Eigenbedarf

Hallo,

ich habe "eine" Frage und hoffe auf Hilfe, Tipps und Ratschläge :-)

Wir, eine Familie mit zwei Kindern wohnen seit knapp 5 Jahren in einem angemieteten Haus. Es ist ziemlich alt und gehört eigentlich längst mal renoviert ...

Jedenfalls hatte der Vermieter mit uns einen unbefristeten Mietvertrag geschlossen. Doch schon nach zwei Jahren äußerste er das erste Mal, dass er hier nichts reparieren oder renovieren würde, denn irgendwann meldet er Eigenbedarf an und baut ganz neu. (Daher hatte er auch alle, vor Einzug besprochenen Reparaturen noch nicht durchgeführt...)

2013 kam er wieder und sagte uns, er würde bald selbst einziehen wollen, spätestens aber wenn sein Kind schulpflichtig wird, weil er das Kind gerne in der Grundschule haben will, die er schon damals besucht hatte.

Zudem hat er auch schon vorgebaut und das eigene Mietverhältnis, in dem er seit Jahren, auch schon vor unserem Einzug, gewohnt hat, aufgegeben. Die Familie wohnt also seit geraumer Zeit bei den Schwiegereltern.

Um es auf den Punkt zu bringen: Für mich stellt es sich so da, als würde er die Miete einstecken und nun auch noch eigene Mietkosten sparen, um genügend finanzielle Mittel für den Neubau aufbringen zu können. Und das war alles von vornherein so geplant. Meine ich. Beweisen kann ich es nicht.

Wir hängen aber jetzt in der Luft, weil wir noch nichts schriftlich haben und auch nicht wissen, wann es soweit sein wird. Denn ob Neubau oder Sanierung, das Ganze wird einige zeit in Anspruch nehmen, er muss also frühzeitig beginnen, wenn die Tochter bald in die Schule kommt ...

Für mich stellen sich jetzt einige Fragen:

1. Eine Eigenbedarfskündigung muss doch dringlich sein, oder? Der Wunsch eines Neubaus oder dass die Tochter in die Wunsch-Schule geht ist doch nicht dringlich? Das kann ich aber nicht beweisen, da alles mündlich gesagt wurde. ich gehe davon aus, dass er einen Anwalt die Kündigung schreiben lässt. Und der weiß schon, was er schreiben muss.... Ergibt sich hier für uns nicht aber bereits jetzt schon ein juristischer Vorteil, etwa weil er ja bereits nach zwei Jahren und dann nach einem weiteren Jahr gesagt hatte, dass er selbst rein will - er muss aber nicht, er plant es nur schon die ganze Zeit. Sollten wir also jetzt schon was über den Anwalt machen? Oder wäre das quatsch?

2. Kommt er tatsächlich damit durch, dass er sein eigenes Mietverhältnis auflöst und zur Schwiegermutter zieht, eventuell dann sogar angibt, dass er Wohnraum bräuchte, weil er selbst keinen hat? Ich gehe davon aus, dass sich die Familie damit eigentlich nur Geld sparen wollte - Geld, welches für einen Neubau oder eine Sanierung gut gebraucht werden kann... aber wer weiß, wie das mit dem "bei Schwiegermutter wohnen" noch ausgelegt wird/werden kann, wenn es drauf ankommt ....

3. Ich habe jetzt schon öfters gelesen, dass kein vergleichbarer Mietraum, teure Mieten oder gar ein Ortswechsel den Mietern zugemutet werden können und eine Eigenbedarfskündigung mit solchen Argumenten nicht widerrufen werden kann. Aber etwas Neues zu finden ist hier echt sehr schwer, die Kinder müssten wohl auch die Schule wechseln ...

Jedenfalls hätten wir demnach nur eine Möglichkeit, der Eigenbedarfskündigung zu widersprechen: Unser Sohn ist behindert und das wusste der Vermieter auch von Anfang an.

Er ist von Geburt an Autist und hat noch weitere Begleitstörungen, er besucht eine heilpädagogische Einrichtung, musste zeitweise sogar Medikamente nehmen. Er besitzt auch einen Schwerbehindertenausweise mit GDB 60. Gutachten haben wir auch "bis zum Wände tapezieren". Reicht das für eine soziale Härte und Abwehrung der Eigenbedarfskündigung aus? Oder sollen wir lieber gar nicht erst anfangen, uns gegen diese Kündigung zu wehren?

Wenn es soweit ist werde ich selbstverständlich juristischen Rat einholen. Doch ich kann an nichts Anderes denken, als an die kommende Kündigung und möchte mich natürlich erkundigen, wo es nur geht und meine Chancen abschätzen. Auch wegen den Rechtskosten möchte ich noch keinen Anwalt hinzuziehen. Ich weiß nicht, wer die zahlen muss. Wir sind zwar rechtschutzversichert, aber wenn ich jetzt anfange und verliere, muss ich selbst zahlen - oder? Ich kenn mich da leider nicht so aus.

Ich muss vielleicht noch dazu schreiben, dass es uns wirklich nicht so einfach möglich ist, etwas Neues zu finden. Abgesehen von den Mieten und so haben wir wegen unsere behinderten 8 jährigen Kindes, das im ersten Moment "normal" wirkt, aber dann ... schon ganz oft Absagen bei Wohnungs- und Hausbesichtigungen bekommen. Wir mussten aus beruflichen gründen schon oft den Ort wechseln. Nicht dass hier falsche Eindrücke entstehen :-) Im Übrigen auch ein Problem für beide Kinder, wenn das jetzt wieder passieren müsste ... der Ortswechsel ...

Bevor wir dieses Haus gemietet hatten, wurden wir aus der vorherigen Wohnung nach 3 Monaten Mietzeit "gebeten" auszuziehen, weil die Eigentümerin und Nachbarin nicht mit unserem Kind zurecht kam ... Wir wandten uns darauf hin an den Behindertenbeauftragten des Landkreises - doch der konnte uns nicht helfen und riet uns sogar noch, das Kind nicht zu den Besichtigungen mitzunehmen und auch nichts von den Problemen zu erzählen ...

Ich muss also um dieses Haus kämpfen, denn so viel Glück hat man wohl nicht so oft ... Dieses Haus steht alleine, keine unmittelbaren Nachbarn, keiner, der sich an uns stört .... und der Vermieter hatte sich damals erbarmt und das Haus hier an uns vermietet, weil er eben gehört hatte, was bei uns alles schief läuft. Er selbst hatte es ja nicht gebraucht.

Für alle Tipps, Erfahrungen, Einschätzungen, Ratschläge bin ich dankbar.

Viele Grüße



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  #2  
Alt 02.03.2014, 17:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Vorankündigung Eigenbedarf

Zitat:
1. Eine Eigenbedarfskündigung muss doch dringlich sein, oder?
Nö, sie muss nur begründet sein und der Grund muss nachvollziehbar sein. Mehr zu dem Thema finden Sie in diesem Lexikon unter "E" wie Eigenbedarf.

Steckbrief des Mietrechtslexikon

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Stichworte
eigenbedarf, haus, kündigung, reparaturen, unbefristeter mietvertrag


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