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Vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht 12 Monate

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 13.05.2012, 05:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.05.2012
Beiträge: 2
Standard Vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht 12 Monate

Hallo.
Meine Frau wohnt seit 1.3.12 in einer Wohnung. Der Mietvertrag enthält diesen Passus:
"Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit und kann unter Einhaltung der gesetzlichen Frist gekündigt werden. Die Parteien verzichten wechselseitig für die Dauer von 1 Jahr auf ihr Recht zur Kündigung dieses Mietvertrags. Eine Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig. Von dem Verzicht bleiben die Rechte des Vermieters zur Mieterhöhung und die Rechte der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt."

Sie denkt nun darüber nach, ihren Job zu kündigen und ins Ausland zu ziehen (sie würde zu mir ziehen - ich lebe in den USA). Die Hausverwaltung würde sie vorzeitig aus dem Mietvertrag lassen, sofern ein Nachmieter gestellt wird, und zusätzlich zwei Monatsmieten einbehalten (quasi als "Bearbeitungsgebühr"). Ihr Vormieter ist ebenfalls vorzeitig aus dem Mietvertrag gekommen, hatte aber nur eine Monatsmiete extra zahlen müssen.

Nun meine Fragen:
1. Ist der Umzug ins Ausland ein "wichtiger Grund" zur außerordentlichen Kündigung?
2. Ist es zulässig (oder rechtlich erlaubt), eine solche Bearbeitungsgebühr zu verlangen, obwohl keinerlei Mietausfälle entstehen, wenn ein passender Nachmieter gefunden wird?
3. Falls ja, ist es zulässig, dass beim Vormieter nur eine Monatsmiete genommen wurde, bei meiner Frau aber zwei verlangt werden?

Danke und viele Grüße.



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  #2  
Alt 13.05.2012, 09:35
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht 12 Monate

Zitat:
1. Ist der Umzug ins Ausland ein "wichtiger Grund" zur außerordentlichen Kündigung?
Nein. Hat der Vermieter den Umzug ins Ausland zu verschulden?

Zitat:
2. Ist es zulässig (oder rechtlich erlaubt), eine solche Bearbeitungsgebühr zu verlangen, obwohl keinerlei Mietausfälle entstehen, wenn ein passender Nachmieter gefunden wird?
Nun ja, der Vermieter könnte auch auf die Erfüllung des Vertrages bestehen. Er ist nicht verpflichtet Ihre Frau vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen.

Zitat:
3. Falls ja, ist es zulässig, dass beim Vormieter nur eine Monatsmiete genommen wurde, bei meiner Frau aber zwei verlangt werden?
Es wäre sogar zulässig die Monatsmieten bis zum Ablauf des Kündigungsverzichtes zu verlangen. Noch mal, der Vermieter ist nicht verpflichtet Ihre Frau vorzeitig aus dem Vertrag zu entlassen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 14.05.2012, 00:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.05.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht 12 Monate

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Eine weitere Frage hierzu noch:
Beim Einzug hatte man meiner Frau gesagt, dass bei einer vorzeitigen Kündigung eine Monatsmiete extra anfällt (wenn man einen Nachmieter stellen kann). Nun hat man sich bei der Hausverwaltung scheinbar auf einmal umentschieden. Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass man auf dem besteht, was bei Einzug gesagt wurde? Gilt das nicht als Täuschungsversuch?
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 14.05.2012, 09:21
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht 12 Monate

Zitat:
man meiner Frau gesagt
Wie will man das beweisen?
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 14.05.2012, 10:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht 12 Monate

Zitat:
Gibt es irgendeine Möglichkeit, dass man auf dem besteht, was bei Einzug gesagt wurde?
Mündliche Vereinbarungen sind i. d. R. nicht bzw. nur schwer nachzuweisen und bei schriftlichen Verträgen ohnehin unwirksam. Wenn Ihre Frau jetzt, sorry, noch lange rumdiskutiert könnte sich die HV noch mal "umentscheiden" und auf die Erfüllung des Vertrages bestehen. Im Klartext Miete + Nebenkosten bis einschl. Februar 2013 zahlen.

Ach was, bis Mai 2013 sogar. Denn kündigen kann sie ja frühestens am 1. März 2013.
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Antwort

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Stichworte
außerordentliche kündigung, kündigungsverzicht, nachmieter

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