Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht von 3 Jahren

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 30.07.2012, 00:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2012
Beiträge: 3
Frage vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht von 3 Jahren

Hallo,
mein Sohn hat am 01.11.2010 als Auszubildender einen Mietvertrag unterschrieben, der einen Kündigungsverzicht von 3 Jahren vorsieht. Der Mietvertrag sieht einen Kündigungsverzicht per Formular vor, der der Zeitpunkt wurde jedoch handschriftlich eingetragen. Begründung des Vermietes hierfür war, dass gerade Azubis und Studenten zu schnell wieder ausziehen und er dann während des laufenden Studienjahres keinen Nachmieter findet. Eine Kündigung beispielsweise bei Abbruch der Leere bzw. arbeitsbedingtem Wohnortwechsel wurde lediglich uns Eltern mündlich als selbstverständlich bestätigt, im Vertrag steht jedoch, es gäbe keinerlei mündliche Nebenabreden. Nun möchte mein Sohn mit seiner Freundin zusammen ziehen und dazu haben sich die Beiden bereits eine neue Wohnung gesucht. Er meint nun, er könne aus folgenden Gründen sogar fristlos kündigen: 1. mehrfache Ruhestörung mit Polizeischlichtung ohne Folgen seitens des Vermieters, 2. "Unbefugte" haben angeblich Hausschlüssel und betreten das Haus, 3. zwischenzeitlich mehr als 6 Monate kein Fernsehempfang, 4. Vermieter sagt Gesprächstermine mehrfach ab, 5. schlechte Isolation des gesamten Gebäudes (im Vertrag steht: Haus ist hellhörig), 6. Heizkörper werden nicht ausreichend warm und müssen 14tägig entlüftet werden, 7. zum Einzug wurde geld für einen neuen Zähler (?) kassiert, der bis heute nicht eingebaut wurde, 8. bei Einzug bemängeltes kaputtes Waschbecken wurde bis heute nicht ersetzt, 9. bisher keine ordnungsgemäße Abrechnung der Nebenkosten (wurde mündlich gegen Aufpreis angeboten), 10. Heizkostenabrechnung soll fehlerhaft sein, wurde bisher nicht korrigiert.
Nun meine Fragen: a) Reichen diese Gründe wirklich aus, um fristlos zu kündigen? (Alle Mängel wurden mehrfach mündlich zur Sprache gebracht. Eine schriftliche Abmahnung erfolgte jedoch nie.)
b) Ist es gegebenenfalls aussichtsreicher, wegen Unzumutbarkeit des langen Kündigungsverzichtes bei Azubis lediglich gegen diesen vorzugehen und die gesetzliche Kündigungsfrist zu verlangen?
c) Oder kann der Vermieter ohne wenn und aber auf die Einhaltung des Mietvertrages bestehen?
d) Wie sieht es aus, wenn er einen Nachmieter stellt oder die Wohnung untervermietet (ich habe im Mietvertrag keinen Passus gefunden, der dies untersagen würde).
Vielen herzlichen Dank für Eure Hilfe.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 30.07.2012, 07:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht von 3 Jahren

Tut mir Leid, aber Ihre Anfrage sprengt den Rahmen eines Forums beträchtlich. Für eine Rechtsberatung, und die wäre hier nötig, sollten Sie das Fachwissen eines Anwaltes nutzen. Das geht auch online, z.B. hier:

Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Aber grundsätzlich müssen Mängel an der Mietsache beweisbar schriftlich erfolgen, um Wirkung zu erlangen. Aber das wird Ihnen dann der Anwalt sicherlich auch erzählen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 30.07.2012, 23:39
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2012
Beiträge: 3
Unglücklich AW: vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht von 3 Jahren

Okay, es sind etwas viele Fragen auf einmal. Ich wollte einfach nicht zehn verschiedene Fragen stellen. Gibt es denn nicht einmal jemanden, der mir sagen kann, ob es überhaupt eine Aussicht auf Erfolg gibt bezüglich vorzeitige Kündigung bei längerem Kündigungsverzicht? Einen Anwalt wollte ich ehrlich gesagt erst bemühen, wenn eine gute Chance besteht, dass ich den noch für ca. 15 Monate ausstehenden Mietzins nicht zahlen muss, denn sonst zahle ich nicht nur die ausstehende Miete sondern auch noch den Anwalt.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 31.07.2012, 07:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht von 3 Jahren

Zitat:
Gibt es denn nicht einmal jemanden,
Klar, einen Anwalt!

Und wenn Sie die paar Euro für eine Onlineberatung nicht ausgeben wollen/können, dann werden Sie auch keine Antwort erhalten.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 31.07.2012, 16:17
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht von 3 Jahren

Da es bei Ihnen sicherlich um eine Menge Geld geht, möchte auch ich Ihnen noch einmal dazu raten unsere Onlineberatung in Betracht zu ziehen und ich erkläre Ihnen gerne auch einmal kurz das Prozedere:

Sie haben die Möglichkeit kostenlos Ihren Schverhalt zu schildern, Ihre Fragen zu stellen und erhalten dann ein günstiges Angebot für die Bearbeitung. Ob Sie dieses ngebot annehmen bleibt ganz Ihnen überlassen. Alles Wichtige können Sie auch noch einmal hier nachlesen:
Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Der Vorteil - für wenig Geld erfahren Sie, ob Sie eine Chance haben das Mietverhältnis aufzulösen oder nicht. Eine Gebühr für eine Erstberatung, etc. entfällt natürlich!


Viel Erfolg
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 31.07.2012, 19:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht von 3 Jahren

Zu a) nein

Zu b) nein. Ein gegenseitiger Kündigungsverzicht ist bis 4 Jahre rechtens. Egal ob Azubi oder nicht.

Zu c) ja

Zu d) Das im Mietvertrag nicht steht des es untersagt ist heißt es noch lange nicht das es erlaubt ist. Nachmietersuche und Untervermietung bedürfen der Genehmigung des Vermieters.

Mal davon abgesehen halte ich es seitens des Vermieters für sehr unklug so junge Leute auf lange Zeit vertraglich zu binden.

Rat an den Sohn, nie wieder einen Vertrag mit Kündigungsverzicht unterschreiben.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 31.07.2012, 20:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.07.2012
Beiträge: 3
Unglücklich AW: vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht von 3 Jahren

Hallo anitari,
vielen Dank, auch wenn die Antworten bestätigen, was ich befürchtet habe.
Gruß Sporty
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Kündigung

Stichworte
fristlose kündigung, kündigungsverzicht, nachmieter, untermieter


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
vorzeitige Kündigung - Nachmieter gestellt bluemeni Kündigung 3 10.06.2012 14:38
Vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht 12 Monate Mindblade Kündigung 4 14.05.2012 09:52
Kündigungsverzicht von 2 Jahren und sonstige Vereinbarungen DennisG_ Kündigung 2 12.04.2012 23:43
Mietvertrag, Kündigungsverzicht, Vorzeitige Beendigung des Mietvertrages… Honey1988 Kündigung 1 17.11.2011 18:15
Vorzeitige Kündigung eines befristeten Mietvertrages gerald48 Mietvertrag 1 26.06.2010 08:51


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:49 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Kündigung
vorzeitige Kündigung bei Kündigungsverzicht von 3 Jahren