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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Hallo liebe Mietrechtexperten.
Ich habe gestern die vorzeitige Kündigung eines befristeten Mietverhältnisses durch meinen Vermieter bekommen. Eigentlich sollte der Vertrag bis zum 31. 12. 12 laufen, jetzt soll ich aber schon am 28.2. 12 raus. Als Grund wurde die Nachlassverwaltung des im Frühjahr verstorbenen Vater ihres Sohnes angegeben (sprich die Wohnung soll renoviert werden und die Möbel in meine Wohnung, in die der Sohn später irgendwann einziehen soll). Allerdings wird im Vertrag ausdrücklich erwähnt, das eine Kündigung wegen Eigenbedarf wärend der Befristung nicht möglich ist. Wichtig ist vielleicht noch das ich in einer Einliegerwohnung in einem Haus mit der Vermieterin lebe. Muß ich die Kündigung hinnehmen und wie reagiere ich darauf? |
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#2
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Hallo,
also wenn ich alles richtig verstehe und Sie eine Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten haben, was vertraglich ausdrücklich ausgeschlossen wurde, so weisen Sie den Vermieter schriftlich darauf hin, dass dieser Grund nicht zur Kündigung gereicht und Sie das Mietverhältnis mit ihm nicht vorzeitig lösen werden. Mietrecht Einfach
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