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Wann ist eine fristlose Kündigung rechtskräftig?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 12.11.2009, 18:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.11.2009
Beiträge: 1
Standard Wann ist eine fristlose Kündigung rechtskräftig?

Hallo,
ich bin ich einer sehr merkwürdigen Situation und weiß nicht mehr weiter:
Ich bin mit einer 2. Person Hauptmieter einer Wohnung. Person 2 hat 2 Monate seinen Anteil an der Miete (also 2 mal die halbe Monatsmiete) nicht gezahlt, daraufhin hat der Vermieter eine fristlose Kündigung wegen mietrückstand geschickt. Das ist nun 22 Tage her und die Kündigung gilt zum Ende des aktuellen Monats.
Ich habe mir eine neue Wohnung gesucht, gefunden und bekommen ... ab Ende des Monats.
Nun Sagt der Vermieter, die Kündigung ist nicht rechtskräftig (nach Gespräch mit seinem Anwalt).

Wie sieht das denn nun aus? Ich dachte ich hätte alles richtig gemacht, weil ich will ja aus der Wohnung raus. Muss ich nun 2 Wohnungen bezahlen oder gilt diese Kündigung trotzdem und der Vertrag ist hinfällig?

Vielen Dank für Eure Antworten



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  #2  
Alt 15.11.2009, 19:50
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Wann ist eine fristlose Kündigung rechtskräftig?

Hallo Dexter,

ich bin mir bei diesem Fall nicht ganz sicher, aber ein Kündigung wegen Mietrückstand kann durchaus fristlos von Vermieterseite aus ausgesprochen werden.

Wurde dir denn mitgeteilt, was an dieser Kündigung nicht ordnungsgemäß sein soll?
Schau doch mal in dieses Thema und gleiche vor allem den Punkt zum Thema Mietrückstand mit deinen persönlichen Gegebenheiten ab:
Die fristlose Kündigung durch den Vermieter

Den Wirderruf der Kündigung würde ich ablehnen und Widerspruch einlegen, da du schon eine neue Wohnung gefunden und einen neuen Mietvertrag unterschrieben hast.

Ich hoffe ich konnte helfen und stehe für weitere Fragen zur Verfügung,


Mitrecht Einfach
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