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Wann kündigen bei einem Mietvertrag bei mind. 3 Jahren Laufzeit?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
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  #1  
Alt 13.01.2012, 14:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.01.2012
Beiträge: 3
Standard Wann kündigen bei einem Mietvertrag bei mind. 3 Jahren Laufzeit?

Moin,
wann kann ich meinen Mietvertrag Kündigen.
Er ist am 1.5.2009 gestartet und Mieter und Vermieter haben 3 Jahre auf eine ordnetliche Kündigung verzichtet.
Übliche Kündigungsfrist 3 Monate.

Heißt das, dass ich erst am 1.5.2012 eine Kündigung abschicken darf mit 3 Monaten Friste. d.h. zum 1.8.2012?

oder kann ich schon jetzt bis zum 1.2.2012 eine Kündigung abschicken damit ich am 1.5.2012 aus dem Mietvertrag raus komme?
Danke



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  #2  
Alt 13.01.2012, 16:46
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wann kündigen bei einem Mietvertrag bei mind. 3 Jahren laufzeit?

Hier kommt es auf den genauen Text der Vereinbarung an. So wie Sie es schreiben, können Sie erst nach Ablauf der 3 Jahre kündigen. Bei einer etwas anderen Wortwahl könnte aber der Auszugstermin durchaus der 30.04.2012 sein.
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  #3  
Alt 13.01.2012, 17:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.01.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Wann kündigen bei einem Mietvertrag bei mind. 3 Jahren laufzeit?

OK.
Hier der genaue Wortlaut.

"Die Parteien verzichten wechselseitig aud die Dauer von 3 Jahren auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Sie ist erstmals zum Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist zulässig."
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 13.01.2012, 18:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Wann kündigen bei einem Mietvertrag bei mind. 3 Jahren laufzeit?

Erst wenn der Kündigungsverzicht abgelaufen ist, kann zum Termin 31.07. (nicht 01.08.) gekündigt werden.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 14.01.2012, 11:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Wann kündigen bei einem Mietvertrag bei mind. 3 Jahren laufzeit?

Zitat:
Sie ist erstmals zum Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist zulässig.
Heißt zum 30.4.2012

Würde in der Klausel nach Ablauf ... stehen könnte erstmals am 1.5.2012 zum 31.7.2012 gekündigt werden.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 14.01.2012, 12:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.01.2012
Beiträge: 3
Standard AW: Wann kündigen bei einem Mietvertrag bei mind. 3 Jahren laufzeit?

Danke für die Antworten.
Also kann ich zum 31.04.2012 ausziehen bzw 3 Monate vorher Kündigen?
Oder ?
Jetzt hab ich 2 Antworten . Welche ist denn die Richtige?
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 14.01.2012, 13:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Wann kündigen bei einem Mietvertrag bei mind. 3 Jahren laufzeit?

Zitat:
Also kann ich zum 31.04.2012 ausziehen bzw 3 Monate vorher Kündigen?
Oder ?
Ausziehen kannst Du wann Du willst. Kündigen, sofern Deine Kündigung spätestens am 3. Werktag (Achtung Samstag ist ein Werktag!) beim Vermieter ist, zum 30.4.2012.

Lies doch noch mal selbst gründlich. Da steht zum Ablauf (Ende) dieses Zeitraumes. Beginn Zeitraum 1.5.2009 - Ablauf (Ende) Zeitraum 1.5. bzw. 30.4. 2012. Ansonsten müßte es heißen nach Ablauf (Ende) des Zeitraumes.
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Antwort

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Stichworte
kündigung, kündigungsfrist, kündigungsverzicht


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