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Welche Gründe sind für fristlose bzw zeitnahe Kündigung durch den Mieter relevant?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 04.02.2010, 15:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2010
Beiträge: 2
Frage Welche Gründe sind für fristlose bzw zeitnahe Kündigung durch den Mieter relevant?

Hallo,

ich möchte gerne ausziehen, dass schon seit über 2 Jahren, seit über mir eine Frau mit 3 kleinen Kindern eingezogen ist. Nicht das über mir nicht zuvor auch Familie mit Kind wohnten, aber von denen bekam ich nix mit.
Ich habe nach einigen Diskussionen mein WZ gegen das SZ getauscht, mit Anstrich, und sie hat scheinbar dasselbe am selben WE gemacht, sodass wieder das KZ über meinem SZ ist, und ich am WE ab 7-halb 8 keine Ruhe mehr habe, man versteht jedes Wort, die trampeln und bollern und schreien, einfach asozial.
Es gibt hier jede Menge Dinge die mich einfach stören und ich unzumutbar finde.
Dann hat ein Vermieterwechsel statt gefunden.
Der alte Vermieter hat mir nicht mal bescheid gesagt und eigentlich hat er meinen Mietvertrag mit ihm gar nicht aufgelöst, nur der neue kam auf mich zu und sagte ich habe das Haus letzten Monat gekauft.
Ich muss mit ihnen einen neuen Mietvertrag machen.
Seit letztem Sommer will er das Treppenhaus sanieren.
Nunja seit November ist hier das Treppenhaus zerupft, meine Sachen aus der Abstellkammer im Flur standen über 4 Wochen vor meiner Wohnungstüre, und ein Teil in meiner Wohnung,auch über Weihnachten und nun sind diese Sachen fort, ich wurde nicht über den Verbleib informiert.
In die Kammer wurde sogar eingebrochen, obwohl ich zuhause war hat man mich nicht um Einlass gebeten um an die Uhren zu kommen, ich war definitiv daheim! Weil ich krank war.
Meinen Keller kann ich nicht nutzen, alle meine Sachen die ich im Keller gelagert habe sind Schrott, weil Wasser eingedrungen war.
Das Treppenhaus ist immernoch nicht fertig, da nur alle paar Wochen mal einen Freitag oder Samstag ein paar Männer kommen, vermutlich sind das Schwarzarbeiter, oder so.
Die Wände sind gerade mit Rauhputz verputzt, der Dreck davcon leigt auf dem Holzboden, die Decken sind aber noch nicht gemacht, der Boden auch nicht.
Es hängen die Schalter offen aus der Wand.

Das Haus ist ein Altbau, alles ist schief, das Haus scheint wieder gesackt zu sein, denn in meiner Küche und im Bad lösen sich die Fugen und die Fliesen springen.
Das Laminat im Flur hat auch schon grössere Spalten bekommen.
Die Fenster sind teilweise dadurch auch undicht, weil sie durch das schiefe nicht mehr richtig schliessen.

Das ich hier einfach nur raus will und meine Ruhe haben will und auch brauche, kann wohl jeder nach vollziehen.


Jedoch bin ich aus vielen Gründen und krankheitsbedingt mittlerweile Hartz4, alleinerziehend, 1 Kind, und es ist äusserst schwierig eine preiswerte Wohnung in der der Nähe der Schule meines Sohnes zu finden.
Meist scheitert es an dem Einzugstermin bzw Kündigungsfrist, da die neuen Wohnungen ja meist schon in der Kündigungszeit sind, und möglichst nicht leer stehen solllen bzw schon leer stehen.
Kann mir eine doppelte Miete nicht leisten.

Ich denke ich habe langfristig nur eine Chance hier raus zu kommen, wenn ich meine eigene Kündigungsfrist nicht einhalte.
Darum meine Frage, was kann ich angeben, damit ich meinen Kündigungstermin ziemlich kurzfristig halten kann.
Ich habe mit dem neuen Vermieter auch schon mehrmals über die Misstände gepsrochen und er weiss das ich gerne ausziehen möchte.
Gibt es etwas, womit ich ihn evtl dazu bringen könnte mir die Kündigungsfrist zu erlassen?

Ich hoffe mir kann hier jemand raten, denn ich bin echt nervlich am Ende.



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  #2  
Alt 04.02.2010, 15:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Welche Gründe sind für fristlose bzw zeitnahe Kündigung durch den Mieter relevant

1. Ihre Kündigungdfrist beträgt 3 Monate. Wenn Sie bis dem dritten Werktag der Monats März schriftlich beweisbar (Einschreiben) kündigen, dann wäre der 31. Mai Ihr letzter Tag in dieser Wohnung.

2. Der größte Teil Ihrer angeführten "Mängel" berechtigen zur Mietminderung, aber nicht zu einer fristlosen Kündigung.

3. Kinderlärm ist Zukunftsmusik, ist demnach nicht asozial und berechtigt keinesfalls zu einer Minderung der Miete.

4. Kauf bricht nicht Miete. Sie müssen also keinen neuen Mietvertrag abschließen, wenn Ihnen der alte gefällt.
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  #3  
Alt 04.02.2010, 16:44
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Welche Gründe sind für fristlose bzw zeitnahe Kündigung durch den Mieter relevant

Hallo,

1. ich kenne Kinderlärm, normalen.
Ich selber habe ein Kind, welches ADHS hat, also bitte, das was da oben abgeht, ist in jedem Fall asozial hoch 10.
Auch schön sind die Essensreste die die Kinder im Treppenhaus verteilen. Ich als Mutter würde mich schämen.
2. Da der Verkauf letztes Jahr geschah, ist das Thema ja erledigt, musste ja den Mietvertrag vom neuen Vermieter bereits im Juli 2009 unterschreiben.
Bereits da habe ich ihm alles mitgeteilt und ihm von meinen Auszugswünschen berichtet.

Und ich kann asozial von nicht asozial sehr wohl unterscheiden und wenn ich sage die über mir ist asozial, dann ist die das, weil ich höre ja nicht nur die Kinder sondern auch die brüllende Mutter, die ihre Kinder nicht im Griff hat.

Die trampelt durch die Bude, man denkt da wohnt ne Elefantenherde, auch sie als Erwachsene tut dies, nicht nur ihre Kinder.

Ich vermute sie hat ein Schrankbett, wie ich drauf komme?
Ganz einfach, wenn sie das Abends ausklappt, rappelt es hier dermassen, die Zimmer-Decke knistert und meine gläsernen Regalböden vom WZ Schrank scheppern.

Ich habe sie gebeten leiser zu sein. Die Kinder laufen barfuss auf Laminat, warum zieht sie ihnen keine Socken an? Dann rennen sie nicht mehr?
Im Übrigen hatten die beim Türe öffnen nicht mehr wie ein Unterhemd an. nicht mal nen Schlüpfer.
Hm, sehr sozial.

Und 3. habe ich gefragt, was ich tun kann um vor dem 31. Mai hier raus zu kommen.
Da es nahezu unmöglich ist eine Wohnung zu finden, die zum 1.6 zu beziehen ist, da die alle angebotenen Wohnungen zum 1.2., 1.3. 1.4. anegoten werden.
Kann nicht doppelt Miete zahlen, schrieb ich auch, ich bin seit Oktober leider Hartz 4 Fall, da ich alleinerziehend bin und Krankheitsbedingt nicht mehr alle Arbeit annehemen kann, bin kein Sozialschmarotzer oder sowas, nur ein Opfer der beschissenen Deutschen Gesetzesgebung. Habe übrigends schon 17 Jahre Berufsleben in Vollzeit, trotz Kind hinter mir.

Ich hoffe dennoch auf konstruktive Antwort auf meine Frage, welche Gründe ich anführen kann, um hier vor der gesetzlichen Kündigungsfrist, auszuziehen.
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  #4  
Alt 04.02.2010, 19:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Welche Gründe sind für fristlose bzw zeitnahe Kündigung durch den Mieter relevant

Da können Sie noch so oft fragen und auf die deutsche Gesetzgebung schimpfen, dadurch werden die 3 Monate auch nicht verkürzt.

Außer mit Ihrem Vermieter zu reden, gibt es keine Möglichkeit des früheren Auszugs.
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