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Wohnung weißen bei Auszug
Hallo,
des öfteren habe ich gelesen, dass Klauseln im Mietvertrag, bezüglich des Renovierens beim Auszug, nichtig sind. Ich bin am 01.11.2010 eingezogen und ziehe am 30.06.2011 aus. Demnach habe ich nicht einmal ein Jahr in der Wohnung gewohnt. Die Wohnung habe ich Ende Oktober neu gestrichen. (Schlafzimmer weiß, Flur und Wohnzimmer hellgelb, eine Wand im Wohnzimmer dunkelrot). Im Mietvertrag steht: § 24 : (Beendigung des Mietverhältnisses) bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Mieträume in sauberem und vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. § 28 (sonstige Vereinbarungen) bei Beendigung des Mietverhältnisses muss die Wohnung geweißt übergeben werden (Decken und Wände). Alle Löcher in den Wänden (zB durch Nägel für Bilder) habe ich entfernt, aufgefüllt und getrichen. Nun ist meine Frage, ob ich die Wohnung wirklich komplett weißen muss oder zB. nur die rote Wand? Bin für jede Antwort dankbar! |
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#2
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AW: Wohnung weißen bei Auszug
Die rote Wand könnte als "Sachbeschädigung" ausgelegt werden, weil ein evtueller Nachmieter dadurch abgeschreckt wir.
Ansonsten ist der § 28 nach Meinung des BGH ungültig. Den kann der Vermieter in der Pfeife rauchen. |
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