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Zeitmietvertrag Kündigen

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 28.03.2012, 10:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.03.2012
Beiträge: 2
Standard Zeitmietvertrag Kündigen

Zitat von sweety
Hallo
Ich habe einen Mietvertrag auf dauer von 3 Jahren abgeschlossen . Er endet zum 30.4.2014 . Im Vertrag wurde vereinbart das beide Parteien auf das Recht einer ordentlichen Kündigung in diesem Zeitraum verzichten ,aber eine außerodrdentliche Kündigung davon nicht betroffen ist . Außerdem wurde mein Sohn in diesen Mietvertrag genommen als Vorwand falls ich nicht meine Miete zahle .Ist das eigentlich Rechtens obwohl er in einer eigenen Wohung wohnt ? Und kann er belangt werden falls ich keine Miete zahle ? Ich möchte ausziehen da die Wohnung erhebliche Mängel aufweißt und mich der Vermieter schon mehrmals beleidigt hat . Somit ist das Vertrauensverhältnis gestört und durch die Mängel (Feuchtigkeit der Wohnung ,Klamme Sachen ) meine Gesundheit in Gefahr . Komme ich mit einer außerordentlichen Kündigung aus dem Vertrag raus ?



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  #2  
Alt 28.03.2012, 10:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Zeitmietvertrag Kündigen

Zitat:
Komme ich mit einer außerordentlichen Kündigung aus dem Vertrag raus ?
Nein! Diese Gründe reichen sicherlich nicht aus. Sollte aber eine Gesundheitsgefährdung tatsächlich vom Amtsarzt festgestellt werden, dann wäre dies ein Kündigungsgrund.

Da bleibt also nur der Weg zum Gesundheitsamt, ein Attest des Hausarztes reicht hier nicht aus.

Zitat:
Ist das eigentlich Rechtens obwohl er in einer eigenen Wohung wohnt ?
Was soll daran verkehrt sein, wenn Ihr Sohn im Falle eines Falles als Mietbürge eintritt?

Zitat:
Ich möchte ausziehen da die Wohnung erhebliche Mängel aufweißt
Eine mangelhafte Wohnung berechtigt zur Mietminderung, vorausgesetzt der Mieter hat diesen Mangel nicht zu vertreten. In diesem Fall sollten Sie aber unbedingt die Beratung eines Mietervereins oder Anwalts für Mietrecht in Anspruch nehmen.
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  #3  
Alt 28.03.2012, 10:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.03.2012
Beiträge: 2
Standard AW: Zeitmietvertrag Kündigen

Danke für die Antwort auch wenn sie mir nicht viel geholfen hat
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  #4  
Alt 28.03.2012, 10:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Zeitmietvertrag Kündigen

Zitat:
Außerdem wurde mein Sohn in diesen Mietvertrag genommen als Vorwand falls ich nicht meine Miete zahle .Ist das eigentlich Rechtens obwohl er in einer eigenen Wohung wohnt ?
Natürlich ist es rechtens jemanden als Bürgen oder als 2. Hauptmieter in den Vertrag aufzunehmen.

Und kann er belangt werden falls ich keine Miete zahle ?

"Belangt" werden, keine Miete zahlen ist ja (leider) keine Straftat, nicht. Aber als was Dein Sohn auch im Vertrag steht, der Vermieter kann sich mit seiner Forderung wenden.

Außerordentlich (fristlos) könntest Du nur kündigen wenn die Wohnung unbewohnbar wäre und/oder in dem was der Vermieter sagt und tut eine Straftat zu sehen wäre.

Ob von der Wohnung wirklich eine Gefahr für Deine Gesundheit ausgeht solltest Du vom Amtsarzt oder einem anderen Fachmann prüfen lassen.

Zitat:
Mängel (Feuchtigkeit der Wohnung ,Klamme Sachen )
Mängel sollten/müssen dem Vermieter angezeigt und die Behebung, vorausgesetzt der Mieter hat die Mängel nicht zu verschulden, gefordert und ggf. die Miete gemindert werden.

Du siehst etwas anderes als Regenmacher schreibt kann ich Dir auch nicht raten.

Geholfen hat Dir Regenmachers Antwort schon. Nur Du erkennst es nicht
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Antwort

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Stichworte
kündigung, mangel, mietminderung, mängel, zeitmietvertrag


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