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Kündigung Fragen zum Thema Kündigung, z.B. fristlose Kündigung, ordentliche Kündigung, usw. |
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#1
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Zu kurze Kündigunsfrist bei Wohngemeinschaft?
Hallo,
ich wohne in einer WG und mein Untermietvertarg würde vom Hauptmieter gekündigt mit einer Frist von 6 Wochen ohne Gründe. Die 6 Wochen sind fast um. Ich habe jetzt herrausgefunden das mir aber eine Frist von 3 Monaten zu steht. Somit ist die Kündigung ungültig. Wenn jetzt die neue Kündigung geschrieben wird habe ich dan die vollen 3 Moante oder sind die 6 wochen darauf anzurechen? |
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#2
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AW: Zu kurze Kündigunsfrist bei Wohngemeinschaft?
Ist dieses Zimmer von Ihnen oder vom Hauptmieter möbliert? Dadurch ergeben sich nämlich verschiedene Fristen.
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#3
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AW: Zu kurze Kündigunsfrist bei Wohngemeinschaft?
Nein war es nicht
Also es ist jetzt von mir möbliert. |
#4
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AW: Zu kurze Kündigunsfrist bei Wohngemeinschaft?
Dann ist die Frist von 3 Monaten zutreffend.
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#5
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AW: Zu kurze Kündigunsfrist bei Wohngemeinschaft?
Ja soweit war ich auch schon
aber halt in der ersten kündigung war eine Frist von 6 Wochen. Können diese jetzt angerechnet werden auf die 3 Monate oder nicht? |
#6
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AW: Zu kurze Kündigunsfrist bei Wohngemeinschaft?
Die erste Kündigung war doch ungültig, also muss die noch einmal neu erfolgen.
Eine Anrechnung der 6 Wochen gibt es somit nicht! |
#7
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AW: Zu kurze Kündigunsfrist bei Wohngemeinschaft?
Zitat:
Außerdem muß in diesem Fall der Vermieter die Kündigung begründen. |
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Stichworte |
kündigung, kündigungsfrist, möbliertes zimmer, wohngemeinschaft |
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