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Zu kurze Kündigunsfrist bei Wohngemeinschaft?

Kündigung - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 29.12.2011, 19:33
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.12.2011
Beiträge: 3
Standard Zu kurze Kündigunsfrist bei Wohngemeinschaft?

Hallo,
ich wohne in einer WG und mein Untermietvertarg würde vom Hauptmieter gekündigt mit einer Frist von 6 Wochen ohne Gründe.
Die 6 Wochen sind fast um.

Ich habe jetzt herrausgefunden das mir aber eine Frist von 3 Monaten zu steht.
Somit ist die Kündigung ungültig.

Wenn jetzt die neue Kündigung geschrieben wird habe ich dan die vollen 3 Moante oder sind die 6 wochen darauf anzurechen?



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  #2  
Alt 29.12.2011, 20:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Zu kurze Kündigunsfrist bei Wohngemeinschaft?

Ist dieses Zimmer von Ihnen oder vom Hauptmieter möbliert? Dadurch ergeben sich nämlich verschiedene Fristen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 29.12.2011, 20:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.12.2011
Beiträge: 3
Standard AW: Zu kurze Kündigunsfrist bei Wohngemeinschaft?

Nein war es nicht

Also es ist jetzt von mir möbliert.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 30.12.2011, 09:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Zu kurze Kündigunsfrist bei Wohngemeinschaft?

Dann ist die Frist von 3 Monaten zutreffend.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 30.12.2011, 15:47
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.12.2011
Beiträge: 3
Standard AW: Zu kurze Kündigunsfrist bei Wohngemeinschaft?

Ja soweit war ich auch schon

aber halt in der ersten kündigung war eine Frist von 6 Wochen.

Können diese jetzt angerechnet werden auf die 3 Monate oder nicht?
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 30.12.2011, 16:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Zu kurze Kündigunsfrist bei Wohngemeinschaft?

Die erste Kündigung war doch ungültig, also muss die noch einmal neu erfolgen.
Eine Anrechnung der 6 Wochen gibt es somit nicht!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 01.01.2012, 13:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.01.2012
Beiträge: 189
Standard AW: Zu kurze Kündigunsfrist bei Wohngemeinschaft?

Zitat:
Wenn jetzt die neue Kündigung geschrieben wird habe ich dan die vollen 3 Moante
Hast Du, da, wie Regenmacher schon schreibt, die 1. Kündigung unwirksam ist.

Außerdem muß in diesem Fall der Vermieter die Kündigung begründen.
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Stichworte
kündigung, kündigungsfrist, möbliertes zimmer, wohngemeinschaft

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