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Miete und Miethöhe Fragen zum Thema Miete, z.B. Miethöhe, Mieterhöhung, Mietminderung, usw. |
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Mietkaution wird einfach einbehalten vom Mieter
Hallo,
wir haben folgendes Problem. Wir haben unsere Wohnung Friestgerecht gekündigt und der Vermieter hat uns die Mietkaution noch nicht zurückgegeben da wir unsere Nebenkostenabrechnung von 2010 noch immer nicht erhalten haben. Darf er die komplette Kaution einbehalten oder nur einen Teil?? Im Jahr 2009 sind wir im Oktober in die Wohnung gezogen und hatten dann im Juni 2010 unsere Nebenkostenabrechnung bekommen wo wir 300 Euro von Oktober bis Dezember nachbezahlen mussten. Soweit ich gelesen habe darf er nur soviel von der Kaution einbehalten was den Nachzahlungen der letzten Jahre ca. enspricht, aber er hällt uns hin und behält die komplette Kaution in Höhe von 1.500 Euro ein und meint das wir die bekommen wenn die Nebenabrechnung da wäre. Wieviel darf er nun wirklich von der Kaution einbehalten und wie lange darf er sie einbehalten???? |
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AW: Mietkaution wird einfach einbehalten vom Mieter
Ihr Vermieter dürfte ohne weitere Angaben zu machen, das 3 bis 4 fache einer monatlichen Betriebskostenvorauszahlung einbehalten. Den Rest der Kaution kann er bis 6 Monate nach Auszug für mögliche verdeckte Mängel an der Mietsache einbehalten. Hier finden Sie die entsprechen den §§:
Rückzahlung Mietkaution |
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