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Mietzahlungen im Todesfall

Miete und Miethöhe - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 02.04.2008, 09:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.04.2008
Beiträge: 2
Standard Mietzahlungen im Todesfall

hallo zusammen, wer kann mir helfen. was passiert bei einem todesfall des mieters. hat der vermieter das recht auf Miete gem. kündigungsfristen? wer zahlt die Miete dann? es wurde damals für die wohnung keine Mietkaution und Mietsicherheit hinterlegt.
danke mfg gigs



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  #2  
Alt 03.04.2008, 14:16
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard

Hallo Gigs,

der Nachkomme ist zur finanziellen Regulierung und Zahlung der Miete verpflichtet, da diese eine Erbverbindlichkeit darstellt.

Ebenso ist er derjenige, der die Wohnung zu kündigen hat. Erfolgt dies nicht, bleibt das Mietverhältnis weiter bestehen.

Ich hoffe ich konnte helfen.



Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach.
__________________

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  #3  
Alt 03.04.2008, 14:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.04.2008
Beiträge: 2
Standard todesfall des mieters

vielen dank für die auskunft. hat mir natürlich geholfen.
mfg
gigs
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