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-   -   Mieterhöhung nach Fenster und Balkontürenwechsel? (https://www.forum-recht-einfach.de/miete-und-miethoehe/mieterhoehung-nach-fenster-und-balkontuerenwechsel-1078.html)

Ole Tucher 24.05.2011 16:39

Mieterhöhung nach Fenster und Balkontürenwechsel?
 
Hallo liebes Forum,

wir sind eine junge Familie und leben in einer Mietwohnung. Das Haus ist ca. 40 Jahre alt. Genau so alt sind 3 Fenster und 2 Balkontüren. Nach dem harten Winter sind überall Schimmelspuren zu sehen. Die Fenster und Türen sind undicht. Ich habe mich mit dem Vermieter unterhalten mit dem Ergebnis, dass diese 3 Fenster und 2 Türen ausgetauscht werden.
Vor kurzem kam ein Schreiben, dass sich dadurch eine monatliche Mieterhöhung von 35,- € ergibt
UND
weil die aktuelle Miete unter dem Mietspiegel liegt hat er noch 25,- draufgeschlagen. Ich solle diesen Schreiben unterschreiben und zurückschicken.
Darf er das tun? Soll ich das wirklich machen?
Vielen dank schon mal für eure Beiträge!

Recht-Einfach 24.05.2011 23:08

AW: Mieterhöhung nach Fenster und Balkontürenwechsel?
 
Wenn der Vermieter die Maßnahme als Modernisierung ankündigt ist dies durchaus legitim. Hierbei sind jedoch gewisse Vorschriften zu beachten, insbesondere für die Modernisierung und die Mieterhöhung nach der Modernisierung.

Lesen Sie dazu bitte hier:
Die Modernisierung
Die Mieterhöhung nach der Modernisierung

Und die Erhöhung der Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete ist in der Regel auch kein Problem, solange gewisse Kappungsgrenzen eingehalten werden:
Dazu finden Sie mehr im Thema: Mieterhöhung


Mietrecht Einfach

pastafrass 06.07.2011 11:58

AW: Mieterhöhung nach Fenster und Balkontürenwechsel?
 
Mal als Laie :

Nen Teil ist nur quasi reoaratur. Spart man durch die neuen Fenster aber Energie bzw. hat vielleicht sonstige Wohnwertverbesserungen dadurch so kann der Teil entsprechend mit Abschreibungen umgelegt werden.
Nun dies muss aber der VM erstmal vorrechnen z.b anhand der zuerwartenden Einsparung an Heizkosten


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