Kaution als Mietzahlung
hallo,
ich bekomme im moment arbeitslosengeld 2 und kann bei umzug die 3 monate in denen man eventuell nach kündigung doppelt miete zahlen muss nicht bezahlen. kann ich hier meinem vermieter sagen, dass er die 3 nettokaltmieten der kaution hierfüt behalten kann? ich habe vor die wohnung sachgerecht und gestrichen abzugeben. genome |
AW: kaution als mietzahlung
Fragen kann man den Vermieter immer. Aber er muss es nicht zulassen, weil die Kaution nicht abgewohnt werden kann/darf.
http://www.immobilienscout24.de/de/u...ietkaution.jsp |
AW: kaution als mietzahlung
also rechtlich gesehen ist das nicht zulässig, nur auf kulanz?
danke |
AW: kaution als mietzahlung
Bitte lesen, was dazu im Link vom Immoscout steht!
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AW: kaution als mietzahlung
ok danke für die hilfe
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