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genome 24.06.2011 11:00

Kaution als Mietzahlung
 
hallo,

ich bekomme im moment arbeitslosengeld 2 und kann bei umzug die 3 monate in denen man eventuell nach kündigung doppelt miete zahlen muss nicht bezahlen. kann ich hier meinem vermieter sagen, dass er die 3 nettokaltmieten der kaution hierfüt behalten kann?
ich habe vor die wohnung sachgerecht und gestrichen abzugeben.

genome

Regenmacher 24.06.2011 12:58

AW: kaution als mietzahlung
 
Fragen kann man den Vermieter immer. Aber er muss es nicht zulassen, weil die Kaution nicht abgewohnt werden kann/darf.

http://www.immobilienscout24.de/de/u...ietkaution.jsp

genome 24.06.2011 13:01

AW: kaution als mietzahlung
 
also rechtlich gesehen ist das nicht zulässig, nur auf kulanz?
danke

Regenmacher 24.06.2011 13:04

AW: kaution als mietzahlung
 
Bitte lesen, was dazu im Link vom Immoscout steht!

genome 24.06.2011 13:21

AW: kaution als mietzahlung
 
ok danke für die hilfe


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