Mieterhöhung kurz vor Einzug
Hallo zusammen,
ich habe noch vor dem Einzug ein Problem mit meinem neuen Vermieter und möchte zumindest wissen, wer im Recht ist... Folgendes passierte: Das neue Mietobjekt ist ein Bauernhof bei dem wie das Erdgeschoss des Wohnhauses mieten. Wir haben mit der Vermieterin vereinbart, dass sie auf eigenen Wunsch (weil das Gebäude zum ersten Mal vermietet wird) ausräumt, die Wände streichen lässt und neue Böden gelegt werden. Wir haben telefonisch eine Miete von 400€ vereinbart. Erst nach dieser festen Mietpreiszusage habe ich Ende August meine Wohnung zum 1.10. gekündigt (was zeitlich kein Problem wegen Kündigungsfrist war, weil bereits der Nachmieter wartet, am 1.10. einziehen zu können). Nun ruft mich am Montag (19.9.) meine neue Vermieterin an, dass sie unerwartet auch den Kachelofen erneuern lassen muss, was sie viel Geld kostet und dass ihr andere Leute gesagt haben, dass sie doch ruhig mehr Miete für das renovierte Erdgeschoss verlangen könnte. Damit erhöht sie die Miete jetzt auf 500 Euro. Damit bricht sie doch einen mündlichen Mietvertrag, oder?? Den schriftlichen konnten wir noch nicht unterschreiben, weil für den Standardvertrag vor zwei Wochen noch ein paar Informationen (genaue qm-Anzahl usw.) gefehlt haben und sie sich außerdem jetzt dazu entschlossen hat, den Mietvertrag von einem Makler aufsetzen zu lassen. Sie argumentiert die Mieterhöhung mit dem teuren Grundofen, der wohl Holz spart und dass sie ja nicht wissen konnte, dass die Renovierung soviel Geld verschlingt und dass sie ja außerdem eh noch günstig mit der Miete für dieses tolle Objekt sei. Hätte sie diesen Preis jedoch damals gleich statt der 400 genannt, würden wir garnicht umziehen! Jetzt jedoch ist meine jetzige Wohnung bereits weg und ich habe keinerlei Entscheidungsmöglichkeit mehr!!! :mad: Kann mir jemand sagen, ob ich einfach nur unnötig sauer bin, weil sie das halt darf, oder ob ich mir wenigstens zuschreiben kann, dass ich ihr hier entgegen komme, weil ich bei einem Streit vor Gericht Recht bekäme? Vielen Dank schon mal! Elaysa |
AW: Mieterhöhung kurz vor Einzug
Erst durch die Unterschrift unter dem Vertrag gilt dieser und damit auch die vereinbarte Miete.
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AW: Mieterhöhung kurz vor Einzug
Seit wann gibt es keine mündlichen Verträge mehr?
Meines Wissens nach kommt ein solcher zustande, sobald ein Angebot von der zweiten Partei angenommen wird. |
AW: Mieterhöhung kurz vor Einzug
Klar gibt es noch mündliche Verträge im täglichen Miteinander. 100 Gramm Aufschnitt beim Metzger zu kaufen geht mündlich über die Bühne. Und wenn es dann 120 Gramm werden, wird man gefragt, ob es soviel sein darf.
Bei einer Wohnung, deren Mietpreis genannt wurde, dürfte es wohl etwas anders ablaufen, oder haben Sie einen Zeugen dabei gehabt, der Ihren Preis mitbekommen hat? Sehen Sie, an der Beweisbarkeit wird es in 99% aller Fälle hapern. Oder ist Ihr Fall das eine 1%? |
AW: Mieterhöhung kurz vor Einzug
Hallo,
hier erhalten Sie noch zusätzliche Informationen in unserem Mietrecht Portal zum mündlichen Vertrag: Der mündliche Mietvertrag - neues Mietrecht einfach erklärt Das Problem bei Ihnen ist, dass Sie sich über die Miethöhe nicht einig sind. Somit erscheint dieser Vertrag als nichtig oder zumindest nur schwer anfechtbar! Mietrecht Einfach |
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