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andimirli 12.02.2012 09:09

Herabsetzung der Miete
 
Hallo,
ich habe im April 2004 einen Mietvertrag abgeschlossen. Laut Vertrag Kategorie A, dabei (wie ich leider erst jetzt draufgekommen bin) ein weit überhöhter Mietzins, und zwar derzeit € 604,-. Die Wohnung liegt in einem 1906 erbauten Haus (in Wien). Ich habe nun von der Schlichtungsstelle eine Feststellung des Mietzinses beantragt, und dabei kommt nun zutage, dass ich (da das Badezimmer keine Entlüftung ins Freie hat) tatsächlich eine Wohnung Kategorie C (!) habe, mit 20%iger Aufwertung. Ergebnis: € 247,- Miete wären angemessen.
Nun ist mir klar, dass ich die so genannte Präklusionsfrist überschritten habe und eigentlich nur noch die Wertsteigerung der letzten drei Jahre rückgängig machen kann. Aber der Unterschied zwischen der errechneten und der von mir bezahlten Miete ist derart groß, dass es schon ziemlich weh tut. Gibt es da überhaupt keine Chance, mehr zu bewegen? Wie verhält es sich in diesem Zusammenhang mit der so genannten "Unverhältnismäßigkeit"? Oder kann man den Vermieter anderswie unter Druck setzen, z.B. mit dem Gang zu einer Zeitung?
Meine Hoffnung, dass doch irgendwas gehen könnte begründet sich darauf, dass sich ja nun auch herausgestellt hat, dass die im Mietvertrag genannte Kategorie falsch ist. Dazu findet sich kaum etwas im Internet, aber es sieht so aus, als fiele auch das in die Präklusionsfrist.
Danke für Antworten, die mir weiterhelfen können!
Mit freundlichen Grüßen,
Andrea

Regenmacher 12.02.2012 09:31

AW: Herabsetzung der Miete
 
Hallo Andrea!

Dieses Forum versucht so gut es geht sich mit dem deutschen Mietrecht zu beschäftigen. Da das österreichische mit Sicherheit etwas anders gelagert ist, z.B. die Einteilung in Kategorien, wird Ihnen nichts anderes übrig bleiben als sich entweder ein österreichisches Forum zu suchen, oder aber den Weg zum Konsumentenschutz, bzw. Mieterschutz zu gehen.


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