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easy57 09.04.2012 11:44

Feste Miete für Dauer des Mietverhältnisses
 
Hallo,
ich habe mich schon durch's Forum gelesen, aber keine Antwort auf meine Frage bekommen. Es geht um folgendes.

Ich kann bei einer alten Dame (72 Jahre alt) eine Mietwohnung in ihrem 2-Familienhaus bekommen. Sie wohnt unten, ich dann oben im 1. Stock. Sie und auch ich wollen, dass ich dort auch für lange Zeit wohnen bleibe. Ich habe Befenken, dass sie das Haus einmal verkaufen muss oder es an einen Erben geht (eigene Kinder hat sie nicht). Wir haben darüber gesprochen und sie sagt, sie würde im Mietvertrag verankern, dass sich die Miete, auch nach Verkauf oder Vererbung des Hauses, für mich nie erhöhen wird.
Hinzu kommt, dass ich einiges in die Wohnung an Renovierungskosten stecken muss. Dass würde ich auch machen, wenn mir die für den Ort hier sehr günstige Miete erhalten bleibt.

Ist das jetzt überhaupt möglich? Muss der neue Besitzer das so hinnehmen? Was ist, wenn der das Haus sanieren würde, z.B. Wärmedämmung, etc.

Danke schon mal für hoffentlich hilfreiche Antworten.

Regenmacher 09.04.2012 12:13

AW: Feste Miete für Dauer des Mietverhältnisses
 
Da kann Ihnen kein Forum eine rechtssichere Auskunft geben. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen wollen, müsste eine solche Vereinbarung, die auch in Zukunft Gültigheit haben soll, durch einen Notar im Grundbuch eingetragen werden. Ähnlich einem Nießbrauch.

Recht-Einfach 10.04.2012 15:09

AW: Feste Miete für Dauer des Mietverhältnisses
 
Hallo,

auch ich würde hier raten vorher einen rechtsicheren Rat einzuholen. Es ist zwar so, dass ein Käufer oder Erbe in Rechte und Pflichten des vorherigen Vermieters eintritt, jedoch bin ich mir nicht sicher, ob sich eine stabile Miete ohne Erhöhung vereinbaren lässt.

Das Recht des Vermieters die Miete innerhalb gesetzlicher Vorschriften zu erhöhen darf ja auch nicht beschnitten werden. Nehmen wir mal an, sie wohnen dort jetzt 20 Jahre zum selben Mietzins. Das würde Sie sicherlich freuen, aber keinen Vermieter (Stichwort Inflation). Aus diesem Grunde wäre ich mir nicht sicher, ob solche Nebenvereinbarungen zum Mietvertrag rechtsgültig wären.

Vielleicht kann Ihnen aber einer unserer Anwälte hierzu Auskunft geben. Unter dem folgenden Link können Sie sich kostenlos und unverbindlich ein Angebot für eine Beratung einholen:
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Viel Erfolg,


Mietrecht Einfach


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