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Jens78 15.04.2012 20:44

Klausel im Mietvertrag - Keine Mietminderung bei Baulärm
 
Guten Tag , wohne seit 2009 in einem 2 Familienhaus im 1 OG zur Miete. Bei der Unterschrift wurde uns ein Anhang mit gegeben wo drinn steht das bei Baulärm keine Mietminderung möglich ist!!! Außerdem wurden wir daraufhingewiesen das es möglich ist das der Dachstuhl "irgendwann mal" ausgebaut wird. Jetzt (2012) wurde angefangen den Dachstuhl (mit Baugerüst) in Eigenregie auszubauen, also immer erst gegen 16.00 Uhr in der Woche und den Samstag komplett biss 15.oo Uhr.

Meine Frage jetzt, ist so eine Klausel gültig im Vertrag, egal ob im Anhang oder im Vertrag.
Und besteht die Möglichkeit einer Minderung der Miete obwohl wir bei EInzug wußten das der Dachstuhl irgendwann mal ausgebaut wird??

Bedanke mich im vorraus für die Antworten

anitari 16.04.2012 09:22

AW: Klausel im Mietvertrag - Keine Mietminderung bei Baulärm
 
Jeder § zum Mietrecht endet mit dem Satz:
Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung unwirksam.

So auch der § 536 BGB zur Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln.


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