Mietminderung bei Baumängelbeseitigung?
Hallo und guten Abend zusammen,
in unserem Zweifamilienhaus, BJ 2011, sind in unserer Dachspitzwohnung Risse in/ an den Stosskanten aufgetreten. Dies wurde dem Vermieter zeitnah vor Ort gezeigt und von ihm aus auch gleich eine Firma beauftragt, die sich um diese Risse kümmern soll. Soweit ist alles wunderbar und reibungslos abgelaufen. Jedoch müssen wir auf Grund der Rissvergipsung und -abschleifung, was einen riesen Dreck bis in die kleinsten Öffnungen verursacht, die komplette Einrichtung aus den Zimmern schaffen. Angesetzt sind ca 2-3 Wochen. Können wir für diesen Zeitraum eine Mietminderung geltend machen? Und wenn ja, welche Höhe wäre gerechtfertigt? Vielen Dank einstweilen für zahl- und hilfreiche Antworten :) |
AW: Mietminderung bei Baumängelbeseitigung??
Wenn während der Zeit das Zimmer nicht genutzt werden kann, sollten Sie auch dafür keine Miete bezahlen müssen. Den Rest rechnen Sie bitte nach Tagen und Fläche aus.
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AW: Mietminderung bei Baumängelbeseitigung??
Hallo Regenmacher,
vielen Dank für Ihre rasche Antwort! Ich hab jedoch gerade mit der Anwältin vom Mieterverein telefoniert, die mir eine Minderung der Warmmiete in Höhe von 20% für die angefallenen Bauarbeitstage empfohlen hat. Ist meine Rechnung dann so richtig? Warmmiete = 792.-€ : 31 Tage = 25,55€/ Tag Bauarbeitstage (angenommen) = 10 Tage 10 Tage * 25,55 = 255,50€ 100% = 255,50€ 20% = 51,10€ --> Mietminderung für den Monat Juni aufgrund 10 Tage Bauarbeiten = 51,10€; 740,90€ wird an VM überwiesen. ????? |
AW: Mietminderung bei Baumängelbeseitigung??
... ich bin jetzt von 10 Arbeitstagen ausgegangen... aber Wochenende zählt doch garantiert auch dazu!? Nur weil keine Handwerker da sind, heissts ja noch lange nicht, dass die Zimmer bewohnbar sind, gell?
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AW: Mietminderung bei Baumängelbeseitigung??
Um dies zu beantworten, sollten Sie vielleicht noch einmal beim Mietververein nachhaken.
Die Rechnung sieht jedoch generell nachvollziehbar und richtig aus. Wobei ich die nicht nach dem Maßstab der Bauarbeitstage, sondern nach dem Maßstab der "Nichtbenutzbarkeit" kürzen würde. Mietrecht Einfach |
AW: Mietminderung bei Baumängelbeseitigung??
Was noch zu beachten wäre - der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass nach den Bauarbeiten die Räumlichkeiten wieder in den alten Zustand versetzt werden, bis hin zur Reinigung!
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