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pommbaer84 27.08.2012 01:33

Mietminderung bei Nebenkosten Internet + Fernsehen
 
Hallo - ich bin neu hier und hoffe, dass man mir hier weiterhelfen kann.

Vorweg: Es ist das erstemal, dass ich zur Miete wohne.

Ich habe seit diesem Monat eine Wohnung in einem vollständig kernsanierten Haus - neben der Kaltmiete gibt es eine Pauschale für die Nebenkosten inklusive Heizkosten, Wasser, Internet und Fernsehen sowie aller sonstigen Kosten.
Der Mietvertrag läuft seit mitte August und im Vorgespräch sagte mir der Vermieter ( in diesem Fall ein Hausverwalter ), dass Internet und Fernsehen ab mitte des Monats funktionieren sollten, es aber noch einige Verzögerungen beim Anbieter gäbe.
O-Ton sinngemäß:"In der kommenden Woche (Woche nach dem 15.08.) werden diese Arbeiten aber fertig sein, so dass das Internet dann funktioniert."

Fakt ist, dass in der letzten Woche die Arbeiten immer noch nicht abgeshclossen werden konnten. Da ich im Urlaub war hat es mich nicht weiter gestört. Festgestellt habe ich es vorgestern, da ich da die letzten Dinge in die Wohnung gebracht habe.
Ab morgen bin ich wieder in der Wohnung und bin auf den Internetanschluss u.a. wegen meines Studiums angewiesen.

Sollte das Internet immer noch nicht funktioineren ( Fernsehen und Internet sind vom Kabelanbieter - das hängt also zusammen ), habe ich irgendeine Möglichkeit dieses finanziell bei Mieter entschädigen zu lassen ?
Da ich das Internet zwingend benötige muss ich in dem Fall auf eine - für mich relativ teure - UMTS-Lösung zurückgreifen wo ich täglich eine Pauschale bezahlen muss.

Die Kosten für Internet und TV sind ja in den Nebenkosten für diesen Monat ohne Gegenleistung schon bezahlt ab dem 15.08.

Gruß und Danke für die Hilfe =)

Regenmacher 27.08.2012 17:07

AW: Mietminderung bei Nebenkosten Internet + Fernsehen
 
1. Eine Miete inclusive Heizkosten ist schon seit längerer Zeit unzulässig:

energieverbraucher.de | BGH-Urteile zu Betriebs- und Heizkostenabrechnung

2. Sprechen Sie Ihren Vermieter gezielt auf das Nichtvorhandensein des Internetanschlusses an und wie er die Mehrkosten für Sie kompensieren will. Dies sollten Sie aber am besten beweisbar schriftlich erledigen.


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