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Wühlmaus 15.01.2013 14:33

Mietminderung bei intakten Herdplatten?
 
Guten Tag,
ich benötige mal eine fachkundige Meinung.
Unsere 4 Herdplatten lösen sich langsam in ihre Einzelteile auf. Diese geriffelte Schutzschicht auf den Platten hat sich einfach gelöst und da wir ja weiter kochen mussten, fingen diese jetzt auch an zu rosten und kaputt zu gehen. Der Herd und die gesamte Küche gehört der Vermieterin. Wir haben sie mehrfach darauf hingewiesen. Nichts ist passiert. Jetzt würde ich gerne eine Mietminderung androhen, da es beim Kochen auch stinkt und leicht qualmt.
Meine Frage: Gibt es einen Paragraphen, der eine Mietminderung in dieser Sache unterstützt??? Wenn ja welchen und wieviel Prozent der Miete würde das betragen??? Muss ich für die Reparatur aufkommen oder zahlt die Vermieterin, bzw. unsere Hausratversicherung???

Vielen Dank

Die Wühlmaus

Sange 16.01.2013 07:23

AW: Mietminderung bei intakten Herdplatten???
 
Bitte vorab lesen!

§ 535 BGB - Instanhaltungs-/Instandsetzungspflicht des Vermieters - § 535 BGB - Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags

§ 536 BGB - Mietminderung -§ 536 BGB - Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln


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