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fienix 30.04.2013 08:02

nachträgliche Mieterhöhung
 
Hallo,

ich bekam gestern ein Anruf von der "neuen" Hausverwalterin die meinte meine Kaltemiete wurde vom "alten" Hausverwalter falsch im Mietvertrag eingetragen, die neue Kaltmiete wäre nun 60 € höher.
Der ursprünglich Mietvertrag gilt ab 01.05.13 und wurde am 04.04.13 unterschrieben.
Der Fehler ist dann dem Hausbesitzer aufgefallen.

Was kann ich da machen?

Regenmacher 30.04.2013 08:31

AW: nachträgliche Mieterhöhung
 
Zitat:

Was kann ich da machen?
Wenn Sie einen gültigen Mietvertrag besitzen, dann kann doch niemand behaupten, der der Mietpreis darin zu niedrig angesetzt ist. Verweisen Sie auf den Verwalter, mit dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben.

Soll sich der Vermieter am alten Verwalter schadlos halten.

Majana 14.05.2013 10:50

AW: nachträgliche Mieterhöhung
 
Hallo, gab es denn hier inzwischen eine Lösung? Ich denke auch, dass gültige Veträge nicht einfach abgeändert werden dürfen. Da sollten sie sich klip und klar durchsetzen!


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