nachträgliche Mieterhöhung
Hallo,
ich bekam gestern ein Anruf von der "neuen" Hausverwalterin die meinte meine Kaltemiete wurde vom "alten" Hausverwalter falsch im Mietvertrag eingetragen, die neue Kaltmiete wäre nun 60 € höher. Der ursprünglich Mietvertrag gilt ab 01.05.13 und wurde am 04.04.13 unterschrieben. Der Fehler ist dann dem Hausbesitzer aufgefallen. Was kann ich da machen? |
AW: nachträgliche Mieterhöhung
Zitat:
Soll sich der Vermieter am alten Verwalter schadlos halten. |
AW: nachträgliche Mieterhöhung
Hallo, gab es denn hier inzwischen eine Lösung? Ich denke auch, dass gültige Veträge nicht einfach abgeändert werden dürfen. Da sollten sie sich klip und klar durchsetzen!
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