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Hettyrine 24.06.2013 08:51

Wie gehe ich bei Mietminderung vor?
 
Hallo,
ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Ich schildere mal unsere Situation:

Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus im 3. Stock unter dem Dach. Im Erdgeschoss befand sich lange ein leerstehendes Geschäft. Dieses wurde nun wieder vermietet und es finden seit der Woche 20.Mai 2013 dort Umbauarbeiten statt. Also schon ziemlich lange. Wir haben es zwar immer schon mal mitbekommen, dass es vormittags lauter ist, aber da wir berufstätig sind, nicht besonders gestört. Nun bin ich gezwungen mich den ganzen Tag zu Hause aufzuhalten, da meine Schwangerschaft nicht wie geplant läuft und ich viel liegen muss. Und nun macht mich der Lärm total fertig, zwischendurch so laut, dass ich bei Zimmerlautstärke weder TV noch Radio hören kann, telefonieren auch nur schwer möglich ist. Von der Hausverwaltung wurden wir nicht wirklich informiert. Es wurde nur mal ein Zettel aufgehängt, dass am 28.05. nochmal lauterer Arbeiten statt finden. Aufgrund dessen habe ich vergangenen Donnerstag bei der Hausverwaltung angerufen und nachgefragt, wie lange der Zustand noch sein wird: mindestens bis Ende Juli.
Können wir nun Miete einbehalten? Und wie muss ich vorgehen?

Eine andere Frage habe ich noch. Zu unserer Wohnung gehört ein Stellplatz, erst hieß es, dass er mit in der Miete enthalten ist, dann gab es ein Schreiben, dass er doch 35 Euro extra im Monat kostet. Den Schlüssel für den Stellplatz haben wir bekommen, brauchten ihn aber gar nicht, da unser Auto gar nicht in die Lücke passt. Unsere Hausverwaltung bucht die MIete immer selbstständig ab und hat von Anfang an immer nur die Miete ohne Stellplatz abgebucht. Müssen wir nun damit rechnen, dass die irgendwann die Miete für den Stellplatz nachträglich einfordern? Im Oktober wohnen wir seit 2 Jahren in der Wohnung.

Ich bin für jeden Tipp dankbar!

Liebe Grüße

Regenmacher 24.06.2013 10:46

AW: Wie gehe ich bei Mietminderung vor?
 
Zitat:

Können wir nun Miete einbehalten? Und wie muss ich vorgehen?
Wie Sie bei Baulärm im Haus vorgehen können sollten Sie auf einer Website, die von Anwälten betrieben wird, finden: Mietminderungstabelle

Um wirklich sicher zu sein, sollten Sie sich bei einem Anwalt für Mietrecht rückversichern. Diesen Anwalt finden Sie auch im Internet. Z.B. hier: Mietrecht Rechtsberatung online - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Haben Sie den Vermieter/die Hausverwaltung nachweislich (Einschreiben) darüber informiert, dass der Stellplatz nicht benutzt wird, weil zu klein?

Hettyrine 24.06.2013 10:50

AW: Wie gehe ich bei Mietminderung vor?
 
Vielen Dank für die Links.

Nein, haben wir leider nicht gemacht... :(

Weinkenner 30.06.2013 13:56

AW: Wie gehe ich bei Mietminderung vor?
 
Müsst Ihr auch nicht. Da ihr dort schon seit 2 Jahren wohnt und immer nur die Miete abgebucht wurde obwohl ihr den Schlüssel für den Stellplatz habt, ist das eine sog. "konkludente" vereinbahrung. D.h. selbst wenn im Mietvertrag der Stellplatz nicht erwähnt wird, so steht er euch zur Benutzung zu. Das hat etwas mit dem in Deutschland geltenden Gewohnheitsrecht zu tun. Hierzu solltet ihr aber einen Anwalt fragen, der euch genau beraten kann falls es wegen dem Stellplatz Probleme geben sollte.


Zur Mietminderung:

Zitat:

§ 536 BGB beinhaltet die zentrale Regelung des Mietminderungsrechts. Er bestimmt das Recht des Mieters, die Miete zu mindern, wenn die Mietsache (Wohnung) einen Mangel (Sachmangel, Rechtsmangel) aufweist, der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt.
Zitat:

Nach § 535 BGB ist der Vermieter zunächst verpflichtet, dem Mieter die Wohnung in dem vertraglich vereinbarten Zustand zu überlassen und diesen Zustand während der Mietzeit zu erhalten. Ein Mangel liegt dann vor, wenn der Ist-Zustand der Mietsache von dem Soll-Zustand negativ abweicht (BGH WuM 2004, 527).

Der „Ist-Zustand“ ist der Zustand der Wohnung, in dem sie sich augenblicklich und tatsächlich befindet. „Soll-Zustand“ ist der Zustand der Wohnung, in dem sie sich nach dem Vertrag und Gesetz eigentlich befinden sollte.

Anders gesagt: die Mietsache ist mangelhaft oder fehlerbehaftet, wenn der Mieter diese nicht so nutzen kann, wie er will oder wie er es nach dem Vertrag erwarten darf.
Da der Mangel bei Vertragsabschluss weder abzusehen noch vorhanden war, ist es eine änderung der Mieteigenschaften im negativen Sinn. Deshalb dürft ihr die Miete auch ruhig mindern. Um welchen Betrag ihr die Miete mindern dürft ist abhängig von den tatsächlichen Begebenheiten. Hierzu solltet ihr auch einen Anwalt konsultieren.

In bestimmten Fällen jedoch wird eine Mietminderung nicht möglich sein, siehe hier:

Mietminderung: Baulärm ? Lärm durch Bauarbeiten oder Sanierung

Ich denke der Gang zum anwalt wird euch leider nicht erspart bleiben. Ihr könnt natürlich selbst ein Schreiben aufsetzen und die hausverwaltung über eine Mietminderung informieren und hoffen, dass diese das akzeptiert. In den meisten fällen jedoch wird die Hausverwaltung der Minderung widersprechen. Spätestens dann solltet ihr einen fachkundigen Anwalt einschalten.


Ich hoffe ich konnte ein wenig weiterhelfen :)

Lieben Gruß,

Weinkenner


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