Mieterhöhung nach Zweckbindung
Hallo zusammen,
ich habe 2011 eine Mietwohnung in einer Zwangsversteigerung erworben und die Zwecksbindung endet 2014. Meine Frage: Darf ich nach Ende der Zwecksbindung die Miete dem "normalen" Niveau (gemäß Mietpreisspiegel) anpassen oder darf ich z.B. die Miete jährlich nur um einen gewissen Prozentsatz anheben? Vielen Dank im Voraus, Heinz |
AW: Mieterhöhung nach Zweckbindung
Nach Ende der Zweck-/Mietpreisbindung dürfen Sie die Kaltmiete innerhalb von 3 Jahren um 20 %, in manchen Gebieten/Städten nur noch um 15 %, erhöhen.
Das auch könnte alle 15 Monate um die Hälfte des Prozentsatzes sein. |
AW: Mieterhöhung nach Zweckbindung
Lesen Sie dazu bitte auch noch einmal hier:
Mieterhöhung - neues Mietrecht einfach erklärt Mietrecht Einfach |
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