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Heinz 31.07.2013 11:07

Mieterhöhung nach Zweckbindung
 
Hallo zusammen,
ich habe 2011 eine Mietwohnung in einer Zwangsversteigerung erworben und die Zwecksbindung endet 2014.
Meine Frage:
Darf ich nach Ende der Zwecksbindung die Miete dem "normalen" Niveau (gemäß Mietpreisspiegel) anpassen oder darf ich z.B. die Miete jährlich nur um einen gewissen Prozentsatz anheben?
Vielen Dank im Voraus,
Heinz

anitari 31.07.2013 11:53

AW: Mieterhöhung nach Zweckbindung
 
Nach Ende der Zweck-/Mietpreisbindung dürfen Sie die Kaltmiete innerhalb von 3 Jahren um 20 %, in manchen Gebieten/Städten nur noch um 15 %, erhöhen.

Das auch könnte alle 15 Monate um die Hälfte des Prozentsatzes sein.

Recht-Einfach 31.07.2013 12:18

AW: Mieterhöhung nach Zweckbindung
 
Lesen Sie dazu bitte auch noch einmal hier:
Mieterhöhung - neues Mietrecht einfach erklärt


Mietrecht Einfach


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