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Abby 24.10.2013 21:54

Bankbürgschaft als Mietkaution
 
Hallo,

Ich möchte demnächst umziehen und wie das ja so ist muss man eine Kaution hinterlegen. Da ich so viel Geld im Moment nicht flüssig habe suche ich akribische nach Alternativen. Anfangs habe ich darüber nachgedacht einen Freund zu Fragen ob er für mich bürgt, aber meist hört die Freundschaft bei anfallenden Problemen auf, also doch lieber nicht! Dann hab ich mich informiert was es mit Moneyfix auf sich hat und bin dort auf folgendes gestoßen

Zitat:

"Grundsätzlich kann man festhalten, dass eine Bankbürgschaft als Mietkaution eine sinnvolle Lösung ist, da man als Mieter kein Bargeld als Mietsicherheit hinterlegen muss und somit liquide bleiben kann.So eine Bankbürgschaft als Mietkaution klingt zunächst also nach einer praktikablen Sache, das Problem ist aber meist, dass ein solches Produkt von nur noch sehr wenigen Banken angeboten wird."
Quelle: http://www.kautionskasse.de/glossar/...ft-mietkaution

Habe bei meiner Bank angefragt und die bieten so etwas leider nicht mehr an. Konnten mir aber auch keine Auskunft darüber geben welche Bank das noch macht. (Wollten sicher nur nicht, dass ich woanders hingehe)

Daher meine Frage....wisst ihr welche Bank noch so eine Bürgschaft anbietet?

Vielen Dank und liebe Grüße

Recht-Einfach 26.10.2013 00:21

AW: Bankbürgschaft als Mietkaution
 
Ich kenne mich mit Moneyfix und den Kautionskassen nicht zu 100% aus, aber bieten diese Dienstleister im weiteren Sinne nichts anderes wie eine Finanzierung.

Dies kann sogar Vorteile haben, da Sie den Betrag nach und nach in kleinen Raten zurückzahlen.

Eine Bankbürgschaft bedeutet ja nur, dass Ihre Bank für Sie in die Bresche springt, sollten Sie die Kaution bei Bedarf nicht zahlen können. Und die würde Sie sich ja am Ende auch bei Ihnen wieder holen. Und das auf einen Schlag.

Ich denke Sie sollten hier nach Alternativen suchen oder dem Vermieter eine Zahlung der Mietkaution in Raten anbieten.


Viel Erfolg, Mietrecht Einfach

Sange 26.10.2013 08:02

AW: Bankbürgschaft als Mietkaution
 
Zitat:

oder dem Vermieter eine Zahlung der Mietkaution in Raten anbieten.
Nun, die Ratenzahlung der Kaution ist aber sowieso Inhalt des § 551 BGB.
3 Raten dürfen es immer sein.

Bullig 03.12.2013 15:55

AW: Bankbürgschaft als Mietkaution
 
Wenn es sich um eine Genossenschaftswohnung handelt, bietet es sich manchmal auch an, einen Bankkredit für die Kaution aufzunehmen. Das liegt daran, dass die Genossenschaftsanteile die man als Kaution kauft in großen Ballungsräumen oft sehr viel mehr Zinsen abwerfen als einem durch den Kredit flöten gehen.


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