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Elephandus 21.01.2014 23:44

Mietpreiserhöhung ohne Begründung und Vergleiche
 
Hallo zusammen

Mein Vermieter hat mir einen kleinen und sehr kurzen Brief überreicht in dem steht ( wir möchten die Miete deiner Wohnung auf 640€ warm , ab dem 1. Februar 2014 erhöhen. )
Geschrieben wurde der Brief am 10.1.2014 und mir persönlich am 18.1.2014 übergeben.
Meine derzeitige Miete beträgt 550€ warm und die Wohnung ist ca 55 Quadratmeter groß.
Ist das rechtens?

Ich sage schon mal danke für die reichlichen Antworten

Regenmacher 22.01.2014 09:23

AW: Mietpreiserhöhung ohne Grund und vergleiche
 
Zitat:

Ist das rechtens?
Nö, natürlich nicht. Entweder ist Ihr Vermieter total unwissend oder ein Schlitzohr, oder beides. Eine Mieterhöhung, egal wie hoch, muss immer begründet werden. Entweder durch einen Mietspiegel der Gemeinde, oder durch Nennung von 3 Vergleichswohnungen.

Weiteres hier: Mietrecht: Mieterhöhungen - Anhebung bis zur Vergleichmiete

Elephandus 22.01.2014 10:33

AW: Mietpreiserhöhung ohne Grund und vergleiche
 
Vielen dank schon mal
Was soll ich dann jetzt am besten schreiben?
Nein ich akzeptiere die Mieterhöhung nicht da sie nicht rechtskräftig ist. ???
Oder was anderes?

Regenmacher 22.01.2014 15:48

AW: Mietpreiserhöhung ohne Grund und vergleiche
 
Haben Sie den Link aus meinem ersten Beitrag gelesen? Dort sind doch auch die Paragraphen genannt, die Sie anführen können. Weitergehende Antworten auf Ihre Fragen sind Mietervereinen und Anwälten vorbehalten.

Letzteren finden Sie auch hier: Mietrecht Rechtsberatung - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Elephandus 22.01.2014 17:45

AW: Mietpreiserhöhung ohne Grund und vergleiche
 
Ja hatte ich gelesen ich wollte meinen Vermieter nur nicht die seinige Lösung vor die Füße legen wie er seine Mieterhöhung durchsetzen kann.
Aber danke für die Infos und Hinweise

Pampelpeter 21.04.2014 19:47

AW: Mietpreiserhöhung ohne Begründung und Vergleiche
 
Der wird ja sicherlich nicht einfach so klein beigeben. Die Rechtslage ist ja, was dieses Thema angeht, ziemlich klar und auch für Laien verständlich. Mich würde mal die Sache mit den Vergleichswohnungen interessieren. In welchem Radius dürfen die sich befinden? Ich nehme an, sie dürfen nicht dem Vermieter gehören. Grüße.

Regenmacher 21.04.2014 19:58

AW: Mietpreiserhöhung ohne Begründung und Vergleiche
 
Zitat:

Ich nehme an, sie dürfen nicht dem Vermieter gehören.
Diese Wohnungen dürfen durchaus aus seinem Bestand sein.


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