Heizungsanlage im Wohnraum?
Hallo,
ich wohne in einer WG und obwohl der m²-Preis recht gut ist, zahlen wir unserer Meinung nach zu viel. Dies liegt daran, dass ein Zimmer in der Wohnung nicht vermietet werden kann weil dort eine Heizungsanlage steht. Dem entsprechend müssen wir Mitbewohner die Kosten für dieses Zimmer zu gleichen Teilen tragen. Das Zimmer hat 28m², wovon die Heizungsanlage ca 4 bis 5 m² einnimmt. Die Wohnung liegt im 1. OG und die Heizungsanlage beheizt Erdgeschoss und 1. OG. Es erscheint mir absolut unmöglich das dieses Zimmer voll abgerechnet werden darf. Zwar nutzen wir das Zimmer als "Abstellkammer", aber für 4 Umzugskartons und einen Staubsauger 150€ Miete zu zahlen macht wenig Sinn. Ich wäre sehr dankbar wenn jemand hier über die rechtliche Grundlage in einem solchen Fall bescheid wüsste. Mit freundlichen Grüßen, cart |
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Außerdem halte ich die Argumentation "bei Vertragsabschluss bekannt" in einem solchen Fall für fragwürdig. Ich bin juristisch nicht sehr bewandert (deswegen wende ich mich an Sie im Forum), aber ich würde hoffen, dass wenn sich nach Vertragsabschluss herausstellt das im Vertrag die Nutz- bzw. Mietfläche falsch angegeben ist, dieser anfechtbar wird. |
AW: Heizungsanlage im Wohnraum?
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AW: Heizungsanlage im Wohnraum?
Ich gehe mal davon aus, dass die Miete für die Wohnung bereits unter Berücksichtigung der Tatsache berechnet worden ist, dass ein Zimmer nicht als Wohnraum genutzt werden kann. Ich würde mal als Erstes das Gespräch mit dem Vermieter suchen und genau danach fragen. Erst wenn feststeht, dass das betreffende Zimmer nur aufgrund seiner Quadratmeterzahl in der Miete berücksichtigt ist, macht es Sinn, sich weiter darüber Gedanken zu machen, ob die Miete gesenkt werden kann.
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