Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber

Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber (https://www.forum-recht-einfach.de/)
-   Miete und Miethöhe (https://www.forum-recht-einfach.de/miete-und-miethoehe/)
-   -   Mieterhöhung Kaltmiete und Garage (https://www.forum-recht-einfach.de/miete-und-miethoehe/mieterhoehung-kaltmiete-und-garage-2861.html)

Violetta 04.01.2015 21:54

Mieterhöhung Kaltmiete und Garage
 
Hallo,
vor rund zwei Wochen (19.12.2014) erhielten wir von unserem Vermieter ein Mietanpassungsschreiben, allerdings ohne ordnungsgemäße Begründung und mit einer Zustimmungsfrist zum 22.12. und einer Zahlungsaufforderung ab dem 1.1.2015.

Es lag lediglich eine Kopie der ersten Seite unseres alten Mietvertrages vor mit folgenden Werte:
Miete (alt 500,00 --> neu 525,00 EUR)
NK (alt 65,00 --> neu 75,00 EUR)
Garage (alt 30,00 --> neu 60,00 EUR)

Bezüglich der Miete und NK haben wir ja kein Problem, da wir wissen, das unsere derzeitige Miete im Rahmen der Vergleichsmiete liegt.
Darf der Vermieter die Garagenmiete so drastisch erhöhen (liegt ja deutlich über 20 %) oder muss diese 20 % Grenze zusammen mit der Miete gesehen werden?:confused:

Ferner hat der Vermieter uns freigestellt auf die Garage könnten wir ja auch verzichten um die Mieterhöhung gering ausfallen zu lassen. Allerdings haben wir ja einen "Einheits-Mietvertrag". Kann der Vermieter die Garage alleine kündigen?:confused:

Vielen Dank für Eure Hilfe ...

Regenmacher 05.01.2015 00:03

AW: Mieterhöhung Kaltmiete und Garage
 
Dieses Mieterhöhungsbegehren ist sachlich falsch und daher ungültig. Sie sollten also auf keinen Fall darauf eingehen. Wie es formal richtig aussehen müsste, finden Sie hinter diesem Link:

Die 10 häufigsten Vermieterfehler Berliner Mieterverein e.V.

Die nebenkosten von 65,- bzw. 75,- € erscheinen mir sehr gering. Ist das eine Vorauszahlung oder eine Pauschale?

Und nein, eine Garage, die Bestandteil des Wohnraummietvertrages ist, kann vom Vermieter nicht gekündigt werden.

Sie müssen auch nicht den Vermieter auf die ganzen Fehler aufmerksam machen, es genügt, dass Sie ihm mitteilen, dass die Mieterhöhung wegen formaler Fehler nicht in Kraft tritt.

Violetta 06.01.2015 17:44

AW: Mieterhöhung Kaltmiete und Garage
 
Hallo.

vielen dank für die schnelle Info.

Bei unseren Nebenkosten handelt es sich um eine Pauschale, allerdings sind hier auch keine Energiekosten sowie Wasser/Abwasser enthalten.

Bzgl. der Problematik der Garage stellt sich uns die Frage, sollte der Vermieter sein Mieterhöhungsverlangen sachlich neu und ggf. richtig aufsetzen wie ist es dort mit der Kappungsgrenze von 20 %?

Wird die Garage mit der Nettomiete zusammengerechnet oder einzelnd?:confused::confused:

Regenmacher 06.01.2015 18:37

AW: Mieterhöhung Kaltmiete und Garage
 
Für Garagen gibt es keine Kappungsgrenzen, da sind die Preise frei verhandelbar.

Regenmacher 06.01.2015 19:29

AW: Mieterhöhung Kaltmiete und Garage
 
Wenn für die Betriebskosten (außer Heizung) eine Pauschale vereinbart ist, dann kann die nicht einseitig vom Vermieter erhöht werden. Oder ist eine mögliche Erhöhung im Mietvertrag vereinbart?

Sie sollten die ganze Angelegenheit einem Anwalt für Mietrecht, oder dem örtlichen Mieterverein zur Prüfung vorlegen. Wenn Sie die geforderten Erhöhungen bezahlen, haben Sie automatisch zugestimmt.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:58 Uhr.

Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1