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vermieter 25.02.2015 14:07

Mietspiegel für Einfamilienhäuser?
 
Guten Tag,

Ich hätte eine Frage bzg. Mietspiegel.

Im Mietspiegel von Sankt Augustin sind Einfamilienhäuser ausgeschlossen:
„...Der Geltungsbereich des Mietspiegels schließt weiterhin aus:
Ein- und Zweifamilienhäuser ...“

Mietspiegel Sankt Augustin


Meine Frage:
Wie wird die Ortsübliche Miete für ein Reihenhaus errechnet? Worauf soll man sich bei einer Mietanpassung orientieren?

Mit freundlichen Grüßen,
Vermieter

Recht-Einfach 02.03.2015 16:42

AW: Mietspiegel für Einfamilienhäuser?
 
Hallo,

statt des Mietspiegels sollten Sie sich der ortsüblichen Vergleichsmiete bedienen:
Ortsübliche Miete - neues Mietrecht einfach erklärt

Aus Ihrem Benutzernamen schließe ich einmal, dass Sie Vermieter sind. Demnach hätten Sie folgendes zu tun, um einen angemessenen Mietzins zu ermitteln:
Erkundigen Sie sich bei drei Mietobjekten ähnlicher Lage und Ausstattung nach dem Mietzins und bilden Sie einen Querschnitt. Dieser ergibt dann die ortsübliche Vergleichsmiete.

Viel Erfolg, Mietrecht Einfach


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