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gigs 02.04.2008 09:48

Mietzahlungen im Todesfall
 
hallo zusammen, wer kann mir helfen. was passiert bei einem todesfall des mieters. hat der vermieter das recht auf Miete gem. kündigungsfristen? wer zahlt die Miete dann? es wurde damals für die wohnung keine Mietkaution und Mietsicherheit hinterlegt.
danke mfg gigs

Recht-Einfach 03.04.2008 14:16

Hallo Gigs,

der Nachkomme ist zur finanziellen Regulierung und Zahlung der Miete verpflichtet, da diese eine Erbverbindlichkeit darstellt.

Ebenso ist er derjenige, der die Wohnung zu kündigen hat. Erfolgt dies nicht, bleibt das Mietverhältnis weiter bestehen.

Ich hoffe ich konnte helfen.



Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach.

gigs 03.04.2008 14:41

todesfall des mieters
 
vielen dank für die auskunft. hat mir natürlich geholfen.
mfg
gigs


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