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Anne 27.08.2015 16:33

Vermieter versäumt Miete abzubuchen
 
Meine Mietwohnung hat den Eigentümer gewechselt und dadurch wurde versäumt einen Monat die Miete von meinem Konto abzubuchen, da ich davon ausging, dass die Miete Anfang des Monats abgebucht wird, habe ich nicht weiter darauf geachtet und habe jetzt völlig überraschend eine Zahlungserinnerung erhalten. Ich habe bei meinem Vermieter angerufen, der mir mitteilte, dass sie wohl aufgrund des Firmenwechsels einmal versäumt haben die Miete vor drei Monaten einzuziehen. Nun soll ich diese nachzahlen, über die Form (ich vermute, ich darf sie in Raten nachzahlen) wollte man noch mit mir reden. Nun wüßte ich gerne, wie in diesem Fall die Rechtslage ist, schließlich habe ich ja eine Einzugsermächtigung erteilt, damit ich mich nicht darum kümmern muß und z.Zt. habe ich das Geld auch nicht über.

Regenmacher 27.08.2015 17:02

AW: Vermieter versäumt Miete abzubuchen
 
Zitat:

und z.Zt. habe ich das Geld auch nicht über.
Diese Ausrede wird aber nichts bringen. Die Miete ist und bleibt eine Bringeschuld des Mieters. Und am Kontostand hätte man doch ohne Mühen erkennen können, dass die Miete nicht abgebucht wurde.

Sie sollten also von sich aus dem Vermieter eine Ratenzahlung anbieten.

Anne 27.08.2015 18:31

AW: Vermieter versäumt Miete abzubuchen
 
Oh, ich glaube nicht, dass ich, wenn ich eine Einzugsermächtigung erteilt habe, noch darauf aufpassen muß, dass der Vermieter die Miete auch einzieht. Ich muß lediglich, meines Erachtens, zum fälligen Zeitpunkt ein gedecktes Konto haben, so dass der Betrag eingezogen werden kann. Das war zu dem Zeitpunkt auch der Fall. Und es muß mir nicht unbedingt auffallen, da das nicht die einzige Kontobewegung ist.

Regenmacher 27.08.2015 18:44

AW: Vermieter versäumt Miete abzubuchen
 
Das sind doch nur Ausreden! Sie sind mit einer Miete im Rückstand und sollten schnellstens für den Ausgleich sorgen.

Anne 27.08.2015 18:59

AW: Vermieter versäumt Miete abzubuchen
 
Ich bin mit der Miete nicht im Rückstand! Der Vermieter hat vor Monaten einmal versäumt, die Miete einzuziehen. Da er eine Einzugsermächtigung von mir hat, verwandelt sich die Bringschuld/Schickschuld in eine Holschuld! Damit ist er verpflichtet die Miete zum fälligen Zeitpunkt einzuziehen, das hat er nicht! Monate später fällt ihm das auf. Ich möchte jetzt nur wissen, wie die Rechtlage ist! Wenn Sie es nicht wissen, brauchen Sie sich nicht zu äußern!

Regenmacher 27.08.2015 19:17

AW: Vermieter versäumt Miete abzubuchen
 
Wie oft muss ich denn noch schreiben? Egal ob Bring- oder Holschuld, Sie sind mit einer Miete im Verzug.


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