Mieterhöhung trotz Mietpreisbremse
Hallo zusammen,
Ich hätte ein paar Fragen bezüglich meines Mietvertrages. Ich wohne in einem Studentenappartment und hier ist es üblich dass jedes Jahr ein neuer Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen wird. Zum 30.09 endet der einjährige Vertrag. Für den neuen Vertrag soll es nun eine Mieterhöhung geben, jedoch ist seit dem 01.08.15 hier in Landshut die Mietpreisbremse in Kraft getreten und somit sollte dies doch heißen dass es keine Erhöhung geben darf? Aktuell bezahle ich für 26qm eine Kaltmiete von 320 Euro. Wie ich das verstanden habe darf die Kaltmiete nicht über der Ortsüblichen Durchschnittsmiete (8,70€) plus 10% liegen, da ich aber nun schon über dieser Grenze liege ist eine Anhebung doch nicht rechtens oder? Vom Vermieter wurde mir mitgeteilt dass die Miete nach drei Jahren ohne Erhöhung trotzdem steigen dürfe und für mich die Mietpreisbremse nicht gelten würde?! Es wäre nett wenn mich jemand aufklären könnte? Gruß Andreas |
AW: Mieterhöhung trotz Mietpreisbremse
Studentenwohnheime unterliegen nicht dem gesetzlichen Mieterschutz, deshalb gilt hier die Mietpreisbremse nicht.
http://www.i-live-nuernberg.de/filea...ges_Wohnen.pdf |
AW: Mieterhöhung trotz Mietpreisbremse
Zitat:
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