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LMAug 20.10.2016 18:23

Mieterhöhung über qualifizierten Mietspiegel hinaus
 
Mein Vermieter hat mir ein Schreiben mit dem Verlangen nach Mieterhöhung zukommen lassen. Er begründet die Mieterhöhung mit 3 Vergleichswohnungen. Wie gesetzlich vorgeschrieben legte er mir zusätzlich den aktuellen qualifizierten Mietspiegel für meine Stadt bei. Gemäß dem qualifizierten Mietspiegel ist die Nettokaltmiete pro Quadratmeter nach der Mieterhöhung über dem oberen Wert der Spanne.
Nachdem ich mit Bezug auf den Mietspiegel der Mieterhöhung nicht zugestimmt habe droht er nun mit Klage.
Hat er eine Chance die Höhe der Kaltmiete über den Mietspiegel hinaus zu erhöhen?
Vielen Dank für eure Hilfe!!!

Regenmacher 21.10.2016 10:17

AW: Mieterhöhung über qualifizierten Mietspiegel hinaus
 
Da hier niemand den Inhalt des Mieterhöhungsverlangen und auch den Mietspiegel kennt, wäre eine Antwort nur Raterei. Legen Sie das Schreiben einem Anwalt für Mietrecht oder dem örtlichen Mieterverein zur Prüfung vor.


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