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rosi1970 05.12.2016 11:04

Trittschalldämmung DG Wohnung
 
Hallo,

wir wohnen seit 2002 in einem Mehrfamilienhaus Bj. ca. 1900. Vor ca. 20 Jahren wurde das Haus modernisiert. Damals wohnten wir aber noch nicht drin.

Ebenfalls wurde 1994 der damalige Dachboden des Hauses als Wohnung um- und ausgebaut. Unser Vermieter stellte 1994 einen Antrag auf Nutzungsänderung für den Um- und Ausbau des Dachbodens als Wohnraum beim Bauamt, welcher auch genehmigt wurde. Die Baugenehmigung wurde am 23.06.1994 erteilt.

Wir sind ja dann erst viele Jahre später in das Haus eingezogen.

Schon nach ein paar Tage stellten wir fest, dass die Wohnung sehr hellhörig ist und wie Schritte und Tritte, Musik, Fernseher, Staubsaugen, Gespräche, Gelächter usw. aus der Wohnung über uns ständig wahrnehmen.

Seit wir in dem Haus wohnen, sind in die Wohnung über uns inzwischen 6 Mieter ein- und ausgezogen. Wir haben somit 6 Um- und Auszüge und den dazugehörigen Krach miterleben dürfen....

Nun gut.... wir haben festgestellt, dass da irgendwas mit der Trittschalldämmung nicht hin haut.

Die Wohnung über uns ist eine sogenannte Ein-Raum-Wohnung mit einer Größe von 85m². Sie besteht aus einem riesen großen Wohnraum, einer Küche, einem Bad und einem Flur. Die Wohnung ist über eine alte Holztreppe zu erreichen, welche genau neben der Kinderzimmerwand unseres Sohnes entlang führt. Diese Wohnung, obwohl es nur eine 1-Raum-Wohnung ist, erstreckt sich über unsere gesamte Wohnung, wir haben eine 4 Raum-Wohnung. Der größte Raum der DG-Wohnung ist der Wohnbereich, der fast den größten Teil der Wohnung ausmacht. Dieser gesamte Raum ist mit Parkett versehen. Es gibt keine Schallbrücken. Unser Vermieter versicherte uns mehrfach mündlich, dass er bei den Umbauarbeiten eine Trittschalldämmung mit eingebracht hat. Wir wissen aber nicht, was für eine Dämmung. Ob billig oder teuer. Wir wissen auch, dass er den Umbau in "Eigenregie" gemacht hat und keine Fachfirmen daran beteiligt waren. Dieser riesige Parkettfußboden wirkt wie ein großer Resonazkörper, der kleinste Geräusche in unsere darunterliegende Wohnung überträgt. Selbst normale Gespräche zwischen zwei Personen können wir bei nächtlicher Ruhe z.Bps. übermäßig stark wahrnehmen.

Nun wohnt inzwischen der 6. Mieter über uns. Die Wahrnehmung der Geräusche hängt natürlich nun auch ganz stark vom Lebenswandel des jeweiligen Mieters über uns ab. Da es sich um eine 1-Raum-Wohnung handelt, nimmt man an, dass dort dann auch nur eine Person, max. 2 Personen wohnen. Es gab in all der Zeit Obermieter, die wir so gut wie nie wahrgenommen haben, da sie ein sehr ruhiges und einsames Leben führten. Sie bekamen nie Besuch, gingen früh zu Bett, hörten nie laute Musik, usw. Es gab aber auch Obermieter, die jung waren und auch dementsprechenden Lebenswandel hatten, so dass wir ständigem Lärm von Besuchern, lauter Musik, ständigem Getrampel usw. bis zum frühen morgen permanent ausgesetzt waren.

Wir haben in all den Jahren immer und immer wieder unseren Vermieter drauf angesprochen, auch schriftlich. Mit dem jetztigen Mieter haben wir auch schon mehrfach gesprochen und er sieht sich auch weitgehends vor, aber er ist jung, bekommt auch des öfteren Besuch von seinen Freuden, die dann bis spät in die Nacht bleiben, durch die Wohnung laufen, reden usw. all das hören wir, obwohl die sich da oben ganz normal verhalten, also keine Ruhestörung machen.

Eine Nachfrage beim Mieterschutzbund ergab, dass wir, auf Grund der Schilderungen auf jeden Fall zu einer Mietminderung berechtigt wären. Wir trauen uns aber nicht so richtig, weil uns die Leute über uns ja nicht "stören" mit ihren ganz normalen Lebensgewohnheiten, uns stört der Aspekt bzw. die Tatsache, das wir auf Grund der Beschaffenheit der DG-Wohnung in Bezug auf den Trittschall und Schallschutz von da oben alles hören und wir unweigerlich am Leben der anderen teilnehmen "müssen", ohne es zu wollen. Nicht die Obermieter sind das Problem, sondern der unzureichende Trittschall bzw. die fehlende oder mangelhafte Schallschutzdämmung... unsere Meinung. Reicht den das aus um die Miete zu mindern?

Wir sind der Meinung, das wir auf Grund des nachträglich geschaffenen Wohnraums und der durch den Vermieter beim Umbau des Dachbodens nicht fachgerechten Einhaltung der DIN-Normen, eine Chance hätten, da irgend was zu bewirken. Wäre es den denkbar, dass unser Vermieter den Fußboden neu machen muss? Wenn er die DIN Normen nicht einghalten hat?

rosi

Regenmacher 05.12.2016 15:54

AW: Trittschalldämmung DG Wohnung
 
Sie waren doch schon beim Mieterbund, dann sollten Sie sich auch an deren Empfehlungen halten, denn dort bekommen Sie anders als in einem Forum auch eine Rechtsberatung. Und mit Mitgliedern geht dieser Verein auch vor Gericht, wenn es denn sein muss.

rosi1970 05.12.2016 16:03

AW: Trittschalldämmung DG Wohnung
 
Hallo Regenmacher,

ja, das sagt sich so einfach... vor Gericht, usw...

Ist den da eine Lösung nur auf dem Rechtsweg möglich???

Und wenn wir diesen Weg einschlagen, dann müsste ich vorher schon 100%ig wissen, ob das auch Aussicht auf Erfolg hat. Ich hab keinen Bock drauf, dass eines Tages eine fristlose Kündigung bei mir im Kasten steckt...

Deswegen hab ich ja hier nochmal gefragt.... einmal steht es so geschrieben, ein anderes Mal so....

wie ist den nun die Rechtslage bei nachträglich geschaffenen Wohnraum in Altbauten??

LG Rosi

rosi1970 05.12.2016 16:08

AW: Trittschalldämmung DG Wohnung
 
und ich bin kein Mitglied im Mieterschutzbund, ich war einmal dort zu einer kostenpflichtigen Beratung.

Regenmacher 05.12.2016 17:17

AW: Trittschalldämmung DG Wohnung
 
Dann nehmen Sie das Angebot einer telefonischen Beratung durch einen Anwalt für Mietrecht wahr:

Mietrecht Rechtsberatung - Beratung durch Mietrecht Anwalt

rosi1970 05.12.2016 17:50

AW: Trittschalldämmung DG Wohnung
 
na klasse... das ich da nicht alleine drauf gekommen bin....

kurze Frage: wozu ist dieses Forum eigentlich da??

Regenmacher 05.12.2016 17:58

AW: Trittschalldämmung DG Wohnung
 
Ihre frechen Antworten sollten Sie sich ihrem Vermieter gegenüber aufbewahren. Ein Forum gibt Tipps und Ratschläge, eine Rechtsberatung ist einzig Anwälten und Mietervereinen vorbehalten. Und was Sie fordern ist eine klassische Rechtsberatung, zu der ich nicht befugt bin und auch keine Lust habe.

rosi1970 05.12.2016 18:07

AW: Trittschalldämmung DG Wohnung
 
Sie müssen mir ja auch nicht antworten.

Vielleicht weiß jemand anderes mehr Bescheid als Sie?

Also, nochmal meine Frage in die Runde, weiß jemand, wie es sich mit der Rechtslage bei nachträglich geschaffenen Wohnraum in Altbauten verhält?

Ich lese hier immer nur Kommentare wie "das ist Lebensschicksal" u.s.w., wenn man in einer Wohnung wohnt, die sehr hellhörig ist... so nach dem Motto, Pech gehabt... so viel wie ich jetzt schon mitbekommen habe, ist das aber bei neu geschaffenen Wohnraum in Altbauten ... anders. Da gibts DIN Vorschriften, da hat man rechtliche Möglichkeiten und muss dass nicht erdulden. Vielleicht hat ein anderer Forumteilnehmer hier die gleichen Erfahrungen gemacht wie wir und kann mit ein paar netten Ratschlägen weiter helfen, wie er die Problematik gelöst hat.

LG rosi


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