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B.Otto 07.12.2016 10:04

Mietminderung wegen schlechtem Schallschutz
 
Guten Tag,
Meine Frau und ich ich haben in der vergangenen Woche eine doppelhaushälfe Baujahr 2010 gemietet.
Bei der Übergabe merkten wir, dass der Schallschutz zum Nachbar Gebäude katastrophal ist, was bei den Besichtigungen nicht zu bemerken war, da wohl niemand daheim war.
Die extreme hellhörigkeit liesen wir im Übergabe Protokoll vermerken als wir es zum ersten Mal hörten.
Nachdem wir uns nun eingerichtet haben und dachten, es würde etwas besser sein hören wir wirklich jedes Gespräch, jedes nächtlich weinendes Kind, jeden Schritt vom Treppenaufgang, toilettengeräuche usw.
Wir meldeten diesen Zustand dem Vermieter per E-Mail und haben um Stellungnahme gebeten, welcher sich bis jetzt noch nicht gemeldet hat.
Meine Frage ist nun, wie wir vorgehen sollten und ob und in welcher Höhe eine Mietkürzung möglich ist?

Danke im Vorraus

Regenmacher 07.12.2016 19:14

AW: Mietminderung wegen schlechtem Schallschutz
 
Diese Fragen sollten Sie an einen Anwalt für Mietrecht richten, denn nur von ihm werden Sie belastbare Antworten erhalten.

Für eine erste Einschätzung wäre auch ein Onlineanwalt nicht verkehrt. Z.B. hier: Mietrecht Rechtsberatung - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Recht-Einfach 11.12.2016 22:13

AW: Mietminderung wegen schlechtem Schallschutz
 
Hallo,

generell sind Mietminderungen wegen Lärm und auch hellhöriger Wohnung möglich. Anhaltspunkte finden Sie in einer sogenannten Mietminderungstabelle. Hier finden Sie so eine Mietminderungstabelle.

Auch ich gebe noch einmal zu beachten: Wenn Sie eine Mietminderung durchsetzen wollen, sollten Sie sich immer rechtlich von Fachleuten beraten lassen, da sowas auch schnell zum Boomerang werden kann.

Eine Möglichkeit sich auch onlineberaten zu lassen, bieten wir hier:
Mietrecht Rechtsberatung - Beratung durch Mietrecht Anwalt

Viel Erfolg, Mietrecht Einfach

hummboris 29.03.2017 22:11

AW: Mietminderung wegen schlechtem Schallschutz
 
Hallo,

also meine persönliche Meinung: Wenn der Lärm bei der Besichtigung nicht auszumachen war und euer Makler/Vermieter nichts dazu gesagt hat, würde ich den Vermieter auf jeden Fall schriftlich benachrichtigen! Wenn du in dieser Nachricht auch mit einer Mietminderung drohst, wird sich dein Vermieter schon zurückmelden, da mache ich mir keine Sorgen.

Ich habe jetzt noch ein bisschen im Internet nachgelesen. Bei Kinderlärm und sonstiger Lärmbelästigung ist die Chance, eine Mietminderung zu erreichen zwischen 10-30%. (Quellenagabe: verzeichnis-anwalt.de/ratgeber/rechtstipps/mietminderungstabelle.html). Also wenn dein Vermieter nichts unternimmt, würde ich es auf jeden Fall probieren. Einen Versuch oder bzw. eine ruhige Nacht ist es bestimmt wert!

LG

niick 30.03.2017 22:26

AW: Mietminderung wegen schlechtem Schallschutz
 
Klingt ja spannend

Regenmacher 31.03.2017 19:20

AW: Mietminderung wegen schlechtem Schallschutz
 
Zitat:

Zitat von niick (Beitrag 10542)
Klingt ja spannend

Vor allen Dingen dann besonders, wenn man schaut, aus welchen Jahren die Urteile von Amtsgerichten stammen, die Kinderlärm betreffen.


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