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Maddin 19.01.2017 11:47

Mieterhöhung - Energieverbrauchswerte
 
Hallo Leute,

ich habe eine Mieterhöhung erhalten, die ich nicht so ganz nachvollziehen kann. Da gibt es einige für mich nicht passende Angaben. Wie das mit der Miete zu dem Mietspiegel kalkuliert wurde, muss ich noch heute zu Hause schauen aber in dem letzten Schreiben vom Vermieter lag ein Energieausweis der den Energieverbrauchskennwert anzeigt.

Also, mein Wohnahaus ist aus dem Jahr 1963, es sind 2, 3 und 4 Zi-Whg. Insgesammt 32 Einheiten. Allgemeiner Dach- und Fassadenzustand ist eher minderwertig. Ich selber bin da erst seit 3,5 Jahren Mieter aber andere die sehr lange schon wohnen, haben berichtet, dass keine energetische Sanierung in den letzten 15-20 Jahren erfolgte. Die äußere "Wärmedämmung" sind gebliche Platten unter denen weiß Gott was drin steckt oder gar gammelt.

Nun denn, lt. dem Energieausweis von 2008 ist der mittlere Wert mit einer Ölheizung (gewechselt auf Gas in 2012) bei 140,0 kWh(m²a).

Dieser Wert wäre lt. der Tabelle ein EFH Neubau, aber das kann gar nicht stimmen oder doch?

Bin Mitte 2013 eingezogen, da waren die Heizkosten nicht ersichtlich. Dann aber für 2014 eine Nachzahlung. Insgesammt 11500 kWh verbraucht. Im Jahr 2015 war der Winter recht milde und da meine Frau über paar Monate verreist war, war ich alleine und habe weniger in einigen Zimmern geheizt. Da waren es 6800 kWh. Jetzt für 2016 sind es stolze 12400 kWh zusammen gekommen und teilweise war es in einigen Zimmern bei -5° C Aussentemperatur immer noch recht kühl.

Wie kann also diese Energieangabe richtig sein?

Gegenbeispiele von gleichen Vermieter in deren Angeboten sehe ich Gebäude aus dem gleichen Zeitraum mit angegebenen 250+ kWh.

Ausserdem ist auf der neuen Berechnung der Kaltmiete die Einstuffung der Wohlage wie folgt.

Schönböckener Str. Wonlage Mittel €5,79/qm
Gute Lage + 0,47
Einfache Lage -0,30

Das verstehe ich nicht, ist es nun mittlere Wohnlage, gute und gleichzeitig einfache?

Bitte um eure Hilfe.

Regenmacher 19.01.2017 14:56

AW: Mieterhöhung - Energieverbrauchswerte
 
Bei den Fragen zu den Energieverbrauchswerten können Ihnen nur die Energieexperten Rede und Antwort stehen, das hat nur am Rande mit Mietrecht zu tun. Die Energieexperten finden Sie hier: https://www.verbraucherzentrale-ener...nsuche_plz.php

Was den Mietspiegel anbelangt, ist die Anleitung zum Lesen und Verstehen meist in einem Beitext erklärt. Wenn nicht, dann gibt der örtliche Mieterverein gerne Auskunft darüber, denn dieser Verein ist als Mitautor bestens informiert.

Maddin 19.01.2017 15:20

AW: Mieterhöhung - Energieverbrauchswerte
 
Das mit dem Mietspiegel ist mir soweit klar, aber bei einer nach dem Mietspiegel eingestufften mittleren Wohnlage, da kann doch kein Zuschlag zu einer guten und gleichzeitig ein Abschlag zu einer einfachen erfolgen?

Ich meine, nach dem Lübecker Mietspiegel gibt es mittlere, gute und einfache Wohnlagen. Ein Mix aus allen drei ist doch unlogisch und entspricht wohl nicht der Realität.

Regenmacher 20.01.2017 18:46

AW: Mieterhöhung - Energieverbrauchswerte
 
Noch einmal ganz deutlich. Sie erwarten von diesem Forum Auskunft über einen Mietspiegel der hier unbekannt ist. Bitte suchen Sie das Büro des örtlichen Mietervereins auf.

Recht-Einfach 25.01.2017 15:33

AW: Mieterhöhung - Energieverbrauchswerte
 
Hallo,

wie groß ist denn Ihre Wohnung?
Der Energieausweis ist ja relativ simpel auf Plausibilität zu prüfen:

Jahresverbrauch in kWh / 140 kWh lt. Energieausweis sollte Ihrer ungefähren Wohnungsgröße in qm entsprechen.

Beispiel:
2014: 11.500 / 140 = 82,1 qm
2016: 12.400 / 140 = 88,5 qm

Natürlich ist der eigene Verbrauch maßgeblich vom eigenen Heizverhalten abhängig und vielen weiteren Umständen, wie z.B. ob eine Wohnung unter oder über der eigenen vermietet und beheizt wird, befindet sich die Wohnung im EG oder im DG, etc. ...

Aber so haben Sie zumindest einen Anhaltspunkt und können sich eine mögliche Abweichung ermitteln, sollten Sie nicht ständig 23 Grad im Wohnzimmer und der Toilette haben müssen!

Bzgl. des Mietspiegels kann ich nur auf die Ausführungen meines Vorredners hinweisen.


Viel Erfolg, Mietrecht Einfach


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