Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Miete und Miethöhe

Miete und Miethöhe Fragen zum Thema Miete, z.B. Miethöhe, Mieterhöhung, Mietminderung, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

Mietminderung nach Fußbodenerneuerung

Miete und Miethöhe - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 11.09.2009, 15:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.09.2009
Ort: am Bodensee
Beiträge: 3
Standard Mietminderung nach Fußbodenerneuerung

Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Unser Mieter bat uns, in der Wohnung den Fußboden zu erneuern, da die alten Beläge schon abgewohnt waren. Das haben wir auch getan, eine Firma hat in der Wohnung Laminat verlegt.
Jetzt hat der Mieter die Wohnungsmiete für einen Monat um 20 % gekürzt, da er für die Neuverlegung natürlich auch die Zimmer leer räumen musste.
Darf er das, obwohl die Renovierung auf seinen ausdrücklichen Wunsch und unsere Kosten erfolgte? Er wohnt übrigens seit 3 Jahren in der Wohnung, der alte Belag war ca. 5 Jahre alt.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 12.09.2009, 15:38
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mietminderung nach Fußbodenerneuerung

Hallo Günni,

meines Wissens nach hat der Mieter Anspruch auf Erstattung der Kosten, die eine Renovierung oder Modernisierungsmaßnahme mit sich bringen. Ob dies nur bei Renovierungen gilt, die durch den Vermieter veranlasst sind und nicht durch den Mieter wie in deinem Fall, kann ich leider nicht genau sagen. Aber ich meine es wäre der Fall.

Denn es ist ja so, dass der Mieter, der einen neuen Bodenbelag fordert - und diesen auch bekommt - damit rechnen muss, dass er die Wohnung teils zu räumen hat, um die Arbeiten nicht zu behindern. Dann auch noch die Miete zu kürzen halte ich nicht für angemessen (je nachdem wie lange die Arbeiten andauerten).

Die Frage ist, ob dem Mieter in diesem Falle überhaupt Kosten entstanden sind. Wurde denn die ganze Wohnung neu verlegt oder nur ein Teil? Musste der Mieter in einem Hotel Unterkunft suchen?

Ich würde erst einmal versuchen bei dem Mieter schriftlich eine Grundlage für die Mietminderung abzufragen. Vielleicht gibt das weiteren Aufschluss.

Des Weiteren sollten im Mietvertrag ja auch Renovierungsfristen vereinbart worden sein, die sich ggf. auch auf den Bodenbelag beziehen. Ich kann auch nicht den Zustand beurteilen, aber 5 Jahre klingt meiner Meinung nach nicht alt. Auch für Laminat nicht. Aber ich weiß auch nicht, was vorher in der Wohnung für ein Fußboden verlegt war.

Notfalls kann das Ganze immernoch am Ende über eine Kautionskürzung bei Auszug reguliert werden. Mehr kann ich auf Grund des oben dargelegten Sachverhaltes leider nicht helfen.

Ich hoffe es war trotzdem ein kleiner Anfang.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 12.09.2009, 17:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.09.2009
Ort: am Bodensee
Beiträge: 3
Standard AW: Mietminderung nach Fußbodenerneuerung

Vielen Dank für die Antwort. Die Arbeiten in der Wohnung haben 4 Tage gedauert, erst wurde im Schlafzimmer und Flur der Fußboden erneuert, dann in Wohn- und Kinderzimmer. er konnte die ganze Zeit in seiner Wohnung bleiben, die Zimmer wurden von ihm sofort wieder eingeräumt. Vor der Verlegung von Laminat lag in der Wohnung Linoleum, welches nicht defekt war.

Viele Grüße Günni
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 12.09.2009, 17:30
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mietminderung nach Fußbodenerneuerung

Hallo Günni.

Dann würde ich an deiner Stelle wirklich mal schriftlich anfragen, wie sich der Wert der Mietminderung ergibt. Bestenfalls unter Angabe gesetzlicher Vorschriften des Mieters.

Und mal schauen, was dann da kommt.


Lieben Gruß,


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 12.09.2009, 18:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.09.2009
Ort: am Bodensee
Beiträge: 3
Standard AW: Mietminderung nach Fußbodenerneuerung

ja, werde ich machen.
danke
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Miete und Miethöhe

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Therme defekt - Mietminderung möglich? angie Reparaturen und Modernisierung 1 30.04.2009 16:07
Mietminderung wegen Lärmbelästigung möglich? Miffi Miete und Miethöhe 2 10.03.2009 13:13
Wasserschaden - Mietminderung möglich? Linadog Mietrecht allgemein 2 06.03.2009 14:33


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:22 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Miete und Miethöhe
Mietminderung nach Fußbodenerneuerung