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Miete und Miethöhe Fragen zum Thema Miete, z.B. Miethöhe, Mieterhöhung, Mietminderung, usw. |
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Mietminderung nach Fußbodenerneuerung
Hallo, vielleicht kann mir jemand helfen. Unser Mieter bat uns, in der Wohnung den Fußboden zu erneuern, da die alten Beläge schon abgewohnt waren. Das haben wir auch getan, eine Firma hat in der Wohnung Laminat verlegt.
Jetzt hat der Mieter die Wohnungsmiete für einen Monat um 20 % gekürzt, da er für die Neuverlegung natürlich auch die Zimmer leer räumen musste. Darf er das, obwohl die Renovierung auf seinen ausdrücklichen Wunsch und unsere Kosten erfolgte? Er wohnt übrigens seit 3 Jahren in der Wohnung, der alte Belag war ca. 5 Jahre alt. |
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#2
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AW: Mietminderung nach Fußbodenerneuerung
Hallo Günni,
meines Wissens nach hat der Mieter Anspruch auf Erstattung der Kosten, die eine Renovierung oder Modernisierungsmaßnahme mit sich bringen. Ob dies nur bei Renovierungen gilt, die durch den Vermieter veranlasst sind und nicht durch den Mieter wie in deinem Fall, kann ich leider nicht genau sagen. Aber ich meine es wäre der Fall. Denn es ist ja so, dass der Mieter, der einen neuen Bodenbelag fordert - und diesen auch bekommt - damit rechnen muss, dass er die Wohnung teils zu räumen hat, um die Arbeiten nicht zu behindern. Dann auch noch die Miete zu kürzen halte ich nicht für angemessen (je nachdem wie lange die Arbeiten andauerten). Die Frage ist, ob dem Mieter in diesem Falle überhaupt Kosten entstanden sind. Wurde denn die ganze Wohnung neu verlegt oder nur ein Teil? Musste der Mieter in einem Hotel Unterkunft suchen? Ich würde erst einmal versuchen bei dem Mieter schriftlich eine Grundlage für die Mietminderung abzufragen. Vielleicht gibt das weiteren Aufschluss. Des Weiteren sollten im Mietvertrag ja auch Renovierungsfristen vereinbart worden sein, die sich ggf. auch auf den Bodenbelag beziehen. Ich kann auch nicht den Zustand beurteilen, aber 5 Jahre klingt meiner Meinung nach nicht alt. Auch für Laminat nicht. Aber ich weiß auch nicht, was vorher in der Wohnung für ein Fußboden verlegt war. Notfalls kann das Ganze immernoch am Ende über eine Kautionskürzung bei Auszug reguliert werden. Mehr kann ich auf Grund des oben dargelegten Sachverhaltes leider nicht helfen. Ich hoffe es war trotzdem ein kleiner Anfang. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach
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#3
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AW: Mietminderung nach Fußbodenerneuerung
Vielen Dank für die Antwort. Die Arbeiten in der Wohnung haben 4 Tage gedauert, erst wurde im Schlafzimmer und Flur der Fußboden erneuert, dann in Wohn- und Kinderzimmer. er konnte die ganze Zeit in seiner Wohnung bleiben, die Zimmer wurden von ihm sofort wieder eingeräumt. Vor der Verlegung von Laminat lag in der Wohnung Linoleum, welches nicht defekt war.
Viele Grüße Günni |
#4
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AW: Mietminderung nach Fußbodenerneuerung
Hallo Günni.
Dann würde ich an deiner Stelle wirklich mal schriftlich anfragen, wie sich der Wert der Mietminderung ergibt. Bestenfalls unter Angabe gesetzlicher Vorschriften des Mieters. Und mal schauen, was dann da kommt. Lieben Gruß, Mietrecht Einfach
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#5
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AW: Mietminderung nach Fußbodenerneuerung
ja, werde ich machen.
danke |
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