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Mieterhöhung

Miete und Miethöhe - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 31.01.2021, 00:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.01.2021
Beiträge: 4
Standard Mieterhöhung

Hallo Community,
Ich hoffe man kann mir eine Rat geben. Mai 2017 bin ich in mein Wohnung eingezogen und habe jetzt ein Brief erhalten von mein Vermieter das sich die Miete um 70 euro erhöht zum ersten Mai! Kaltmiete war 580 und soll jetzt auf 650 euro erhöht werden.Die Begründung füg ich mal einfach das Brief mal ein ohne Namen warum die Miete erhöht wurde.bedanke mich im Voraus.
Mfg




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Geändert von Leocan (31.01.2021 um 00:53 Uhr) Grund: Foto neu hoch geladen
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  #2  
Alt 31.01.2021, 20:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mieterhöhung

Ohne das Schreiben zu kennen, ist eine Antwort nicht möglich. Wo also ist dieses Schreiben?
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  #3  
Alt 01.02.2021, 05:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.01.2021
Beiträge: 4
Standard AW: Mieterhöhung

Zitat:
Zitat von Leocan Beitrag anzeigen
Hallo Community,
Ich hoffe man kann mir eine Rat geben. Mai 2017 bin ich in mein Wohnung eingezogen und habe jetzt ein Brief erhalten von mein Vermieter das sich die Miete um 70 euro erhöht zum ersten Mai! Kaltmiete war 580 und soll jetzt auf 650 euro erhöht werden.Die Begründung füg ich mal einfach das Brief mal ein ohne Namen warum die Miete erhöht wurde.bedanke mich im Voraus.
Mfg

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Ohne das Schreiben zu kennen, ist eine Antwort nicht möglich. Wo also ist dieses Schreiben?
Hab das mal hier als foto hoch geladen aber iwie klappt es nicht. Jetzt hab ich als link hier —> https://www.bilder-upload.eu/bild-be...50284.jpg.html
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  #4  
Alt 01.02.2021, 08:56
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Beiträge: 2.349
Standard AW: Mieterhöhung

Eine Begründung für die Mieterhöhung muss der Vermieter nicht benennen. Er muss aber den Mietspiegel anführen, falls es einen gibt. Und er darf die Nettomiete um nicht mehr als 20% erhöhen. Das ist in diesem Fall noch weit entfernt.
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  #5  
Alt 01.02.2021, 09:07
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.01.2021
Beiträge: 4
Standard AW: Mieterhöhung

Ein ganz bestimmte gibt es nicht was das mietspiegel betrifft er hat eine Beispiel vom wohnungsboerse.net mir zu gesendet was nicht günstig ist als, beispiel gibt es auch vergleichbare Zahlen das ist dann deutlich weniger als Wohnungsboerse.net! Mir geht es eigentlich auch darum muss ich sein erhöhung direkt akzeptieren oder kann ich ihn ja als beispiel auch andere interseiten zeigen die Mietspiegel?
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  #6  
Alt 01.02.2021, 09:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mieterhöhung

Noch einmal. Eine Mieterhöhung ist nur mithilfe des offiziellen Mietspiegels der Stadt Schwelm möglich. Gibt es keinen, was Sie ja eigentlich wissen sollten, dann muss der Vermieter entweder 3 Vergleichswohnungen in Lage, Baujahr etc. benennen, oder ein Gutachten bestellen.

Hinweise auf Mietpreise in Wohnungsbörsen usw. sind kein Mietspiegel und als solche nicht verwendbar. Machen Sie ihrem Vermieter einen Vorschlag, den Sie vom Preis her verkraften können. So wie es im Moment aussieht, ist das Mieterhöhungsbegehren gescheitert.
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  #7  
Alt 01.02.2021, 17:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.01.2021
Beiträge: 4
Standard AW: Mieterhöhung

Erstmal bedanke ich mich für ihre Antworten👏🏼 Mit ihm ist zu reden ist gute Idee aber er ist so ein richtige Sturkopf umd droht mit Klage! Und zum Mietspiegel was zu sagen hier bei uns in der Stadt gibt es kein offiziele ! Wie gesagt alles preise von internet abgeguckt und verlangt einfach ! Neben der Klagedrohung ist auch die Aussage von ihm sehr erfreulich „ dann ziehen sie aus“ finde ich auch sehr gut
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