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Toern 19.12.2009 00:18

Mietminderung bei Sanierung
 
Seit dem 10. September sind an meinem Wohngebäude Sanierungsarbeiten im Gange. Das Baugerüst steht jetzt schon seit drei Monaten und es wurden draußen sämtliche Grünpflanzen zerstört oder umgesetzt. Die Baumaßnahmen sollten eigentlich nach Ende der Heizperiode stattfinden. Inzwischen wurde Wärmedämmung angebracht, im Oktober wurden sämtliche Fenster entfernt und durch neue ersetzt, innen mußte jeweils die Fensterseite tapeziert und neu angestrichen werden, in Bad und Küche mußten Fliesenarbeiten erledigt werden. Auch die gesamte Heizanlage wurde bei Kälte im Oktober ausgetauscht. Die Ventile an meinen Heizkörpern wurden ausgetauscht. Die Lärmbelästigung war von Oktober bis heute so stark, dass ich mich tagsüber kaum in der Wohnung aufhalten konnte. Pünktlich um 7:30 Uhr werde ich durch Bohrgeräusche oder ähnlichen Lärm geweckt. Mein Briefkasten befand sich in dieser Zeit mal am Baugerüst und mal auf dem Rasen. Meine Post erhalte ich nur noch verschmutzt. Zudem mußte ich für alle Handwerker zur Verfügung stehen (Fensterbauer, Maler, Heizungsbauer, Schlüsseldienst, Schornsteinfeger). Jetzt bleibt das Baugerüst auch noch über den Jahreswechsel stehen, da Platten für die Balkone nicht geliefert wurden. Die Wärmedämmung im Keller wird auch erst im Januar angebracht und wenn meine Nachbarn Ihre neuen Heizelemente bekommen wird jedes Mal auch meine Wohnung kalt. Zudem kann ich wegen der Lärmbelästigung hier in der Wohnung keinen Sprachunterricht erteilen. Mich würde interessieren welche Mietminderung hier angemessen wäre und ab wann und in welcher Höhe mein Vermieter mir anschließend die Miete erhöhen darf. Vorab herzlichen Dank für Eure Antworten.

Recht-Einfach 21.12.2009 17:40

AW: Mietminderung bei Sanierung
 
Hallo Toern,

vorab ist zu fragen, ob es sich bei den Arbeiten am Haus um eine Modernisierung oder eine Sanierung / Reparatur handelt.

Bei einer Modernisierung gibt es wichtige Formvorschriften, die bereits im Vorfeld eingehalten werden müssen. Hierzu möcht ich dir mal die nachfolgenden Artikel nahelegen:

Denn daraus resultiert auch eine Regelung zur Mieterhöhung.

Eine Reparatur, bzw. Sanierung ist an andere Formvorschriften zur Mieterhöhung gekoppelt. Hierzu verweise ich mal auf den Artikel zur Mieterhöhung: Die Mieterhöhung


Zu einer Mietminderung wegen Baulärm ist schwer eine Aussage zu machen, da diese Fälle doch meist sehr individuell sind. Hier würde ich zu einem Gespräch mit einem Mieterverein raten. Aber nach meiner Kenntnis solltest du Anspruch auf eine Minderung der Miete für die Zeit der Bautätigkeiten haben!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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