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despina 17.01.2010 13:31

Mieterhöhung innerhalb von 13 Monaten
 
Hallo Zusammen.

Also wir wohnen seit 1987 in unserer jetzigen Wohnung. Ein offizieller Mietvertrag ist erst im Sommer 2006 mit unserem damaligen Vermieter zu
Stande gekommen. Im Sommer 2008 wechselte der Eigentümer und der Mietvertrag wurde mit dem neuen Vermieter und den gleichen Konditionen erneuert und zum 01.11.2008 gültig.
Jetzt haben wir eine Mieterhöhnung, die unter 20 % vom Ortsmietspiegel liegt, erhalten. Darf er das überhaupt innerhalb so kurzer Zeit?

Mein Anliegen nun:
Ich wäre bereit die Mieterhöhung wahrzunehmen und zu bezahlen, unter der Voraussetzung es würde mal an dem Haus bzw in meiner Wohnung generell was gemacht werden. Da ich auch ein Baby erwarte und im Moment kein Geld für große Umzüge zur Verfügung steht.
Das Haus ist von 1948. Die sanitären Anlagen vielleicht ein paar Jahre jünger. Der Keller total verdreckt und verseucht, da dieser Anfang der 80er Jahre eine Überflutung mitmachte, aber nie richtig gereinigt worden ist und inklusive ein paar Untermietern, Mäuse.
Die Fenster sind auch von 1948. Total undicht, morsch und natürlich keine Doppelverglasung.
Ich habe keine Zentralheizung, sondern heize mit 2 Öl-ofen. Heize also auch für die Außenwelt.
Die Stromversorgung ist auch sehr gefährlich. Sobald gekocht, gewaschen, gebügelt und der Fernseher läuft, ist schon der nächste Kurzschluß vorprogrammiert. Eine Elektrodose pro Zimmer.
Im Großen und Ganzen braucht das Haus eine Komplettsanierung.

Aber was kann ich jetzt machen?
Kann ich der Mieterhöhung widersprechen? Und meine Forderungen mal Auflisten und eine Frist setzen?
Da ich keine Rechtsschutzversicherung besitze, ist alles im Moment auch ein wenig viel.

Danke Euch schon für eure Hilfe
Despina

Recht-Einfach 18.01.2010 19:50

AW: Mieterhöhung innerhalb von 13 Monaten
 
Hallo,

generell tritt der Käufer in die Rechte und Pflichten des alten Vermieters. Und so wie der Sachverhalt geschildert wurde, ist die Miete scheinbar seid 1987 unverändert geblieben.

Somit steht dem neuen Vermieter durchaus das Recht einer Mieterhöhung zu, da das Mietverhältnis und die Miete ja bereits länger als 15 Monate gleichgeblieben sind. Nur derschriftliche Vertrag und die Handfestigkeit des Verhältnisses wurden nachgeholt.

Hier einmal zum nachlesen -> Die Mieterhöhung: Mieterhöhung
Aus diesem Text geht hervor, was ein Vermieter darf und was nicht im Bezug auf die Mieterhöhung.

Und solange keine direkten Mängel innerhalb der Wohnung bestehen und die Ausstattung in Takt ist, wie auch beim damaligen Einzug, sehe ich keine große Handhabe.

Ausnahme wäre hier möglicherweise der Keller, wenn dieser Bestandteil des Mietvertrags und auch des Mietzinses ist.

Auch die Elektrik kann durchaus angesprochen werden, wenn diese Gefahren für die Gesundheit in sich birgt!

Eine Forderung nach neuen Fenstern und einem anderen Heizsystem sehe ich nicht von Erfolg gekrönt.


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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