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Tiekey 08.04.2010 18:28

Mieterhöhung um 50%
 
Hallo, ich benötige rechtliche Info zu Mieterhöhung!

wenn man 26 Jahre in einer 2,5 Zi. Genossenschaffts-Wohnung wohnt (Bundesland - Schleswig/Holstein - Kreis Pinneberg) und wie hoch darf die Miete nach einer Modernisierung erhöht werden?

Nach dem was ich gelesen habe, darf ja 11% der Modernisierungskosten auf die Miete überschlagen werden und überzogene Maßnahmen, die auf Luxus deuten und die Kosten explodieren lassen, sollen ebenfalls nicht auf die Mieter übertragen werden.

In den Kosten sind die Instandhaltungskosten abgezogen, soweit scheint alles auf ersten Blick korrekt zu sein.Zusätzlich sollen die Wohnungen neue Balkone und Terrassen bekommen. Kann man dies als Luxus deuten? weil die Kosten werden als Modernisierungskosten aufgeführt.
Außerdem wird die kalt Miete um 50% teurer. Deshalb frag ich mich, ob die Mieterhöhung korrekt ist. Der Mietvertrag ist ja von 1984. Gilt hier evtl. andere Regeln?
Vielen Dank im Vorraus!

Regenmacher 08.04.2010 19:00

AW: Mieterhöhung um 50%
 
Solche Fragen, die eine Rechtsberatung nötig machen, sollten Sie bitte einem Mieterverein oder einem Anwaltfür Mietrecht stellen.

Ein Forum kann und darf keine Rechtsberatung ausüben.

Und die nächste Frage bitte in der richtigen Rubrik stellen, dies ist die Abteilung "Forenregeln"

Recht-Einfach 08.04.2010 20:32

AW: Mieterhöhung um 50%
 
Hallo,

der Fall scheint leider ein wenig zu verschachtelt zu sein, als dass Sie in diesem Forum eine stichhaltige Information erhalten könnten.

Ich kann Ihnen nur empfehlen, die einzelnen Darlegungsgründe für die Mieterhöhung und die Mieterhöhung nach Modernisierung zu prüfen und mit den folgenden gesetzlichen Richtlinien abzuprüfen:

Da es hier um richtig Geld geht empfehle auch ich einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein in der Nähe aufzusuchen!


Freundliche Grüße,


Mietrecht Einfach


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