Mieterhöhung nach Modernisierung
Hallo,
nach einer Modernisierung kann der Vermieter 11% der Kosten auf die jährliche Miete umlegen (§559 BGB). Gilt das nur für 1 Jahr oder auf Dauer? Wenn auf Dauer, hat der Mieter nach rd. 9 Jahren die komplette Modernisierung finanziert -Abschreibung und Zinsen mal unberücksichtigt-. Kann das sein??? |
Hallo Nick,
ich habe nochmal ein wenig im Internet nachgelesen und bin dort auf eine Quelle gestossen, die folgendes besagt: Mit der Mietrechtsreform 2001 wurde eine Grenze von 20% eingeführt. Das bedeutet, dass die Miete innerhalb von 3 Jahren höchstens um 20% steigen darf. Somit ist die Mieterhöhung um 11% gerechtfertigt, jedoch ist in Folgejahren eine weitere Erhöhung zu prüfen. Hierbei spart eine Modernisierungsmaßnahme auch gleichzeitig wieder Kosten für Heizung beim Mieter. Auch die ortsübliche Vergleichsmiete und die Kosteneinsparung durch die Modernisierung sollte man hierbei nicht vergessen, wenn z.B. die Fenster ausgetauscht, oder die Fassaden besser isoliert wurden. Ich hoffe eine kleine Hilfe gewesen zu sein und wenn noch Rückfragen bestehen, dann kannst du dich gerne wieder bei uns melden. Freundliche Grüße, Mietrecht Einfach |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:45 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1