Mietminderung aufgrund eines Wasserschadens
Hallo,
Ich habe in meiner Wohnung einen Wasserschaden in der Wand im Flur festgestellt. Die Wand ist feucht und es hat sich auch schon Schimmel gebildet. Nach Rücksprache mit dem Vermieter war ein Handwerker hier, der die Feuchte der Wand (ca. 90%) und des Bodens (ca. 80%) gemessen hat. Nun muss laut Handwerker die Wand aufgerissen werden, danach muss das Loch im dahinter laufenden Rohr geflickt werden und die Wand danach natürlich getrocknet werden. Vom Boden muss das Laminat aufgenommen und dieser ebenfalls getrocknet werden. Alles in allem soll die Sache laut Handwerker rund drei Wochen dauern. In zwei der drei Wochen würde dann der Trockner laufen. Nun zu meiner eigentlichen Frage. Ich wollte gerne die Miete mindern weiß aber nicht um wie viel Prozent. Kann mir da jemand von euch helfen? Grüße T |
AW: Mietminderung aufgrund eines Wasserschadens
Bei der Höhe der Mietminderung sollten Sie sich an der Rechtsprechung orientieren:
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.internetratgeber-recht.de...aengel/em1.htm http://www.bild.de/BILD/ratgeber/gel...e-richtig.html http://www.guter-rat.de/ratgeber/Die...en_607027.html |
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