„Plötzlich“ zusätzlich Geld für die Garage und den Garten
Hallo Zusammen,
wir wohnen seit über 20 Jahren im Haus meiner Schwiegermutter. Wir bezahlen Miete. Unser Exemplar des Mietvertrages ist allerdings verschwunden, weiß der Herr wohin. Ursprünglich hatten wir mal einen. Meine Schwiegermutter hat keine weiteren Kinder. Nun möchte sie „plötzlich“ zusätzlich Geld für unsere Garage, welche wir schon immer benutzten und für den Garten, welchen wir auch schon immer benutzten. Frage: Wir sollen wir uns bezgl. ihrer Forderungen verhalten? Einfach zahlen, oder fordern, dass dies im Mietvertrag mit aufgenommen wird, bzw. ein neuer ausgestellt werden soll, so kämen wir wenigstens wieder in den Besitz eines Mietvertrages. Oder ist das nicht wichtig? Ferner droht sie jetzt (übliche Methode von ihr, wenn sie Forderungen durchsetzen will) mit dem Verkauf ihres Hauses. Unsere Renovierungskosten (natürlich nicht schriftl. festgehalten) im Haus und die Neuanlage einer Terrasse vor zwei Jahren, möchte sie uns allerdings nicht auszahlen, die seien (aufgrund der günstigen Miete) abgegolten. Allerdings werten unsere Maßnahmen das Haus erheblich auf. Ich glaube eigentlich nicht, dass sie das Haus wirklich verkaufen will, damit jagt sie gern ihrem Sohn einen Schrecken ein, um ihn zu demontieren. (Eine Schwiegerhexe! Ha ha!) Bin dankbar für gute Tipps. Eine Ratsuchende |
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Da sagen Sie Ihrer Schwiegermutter ganz einfach: Nein!
Nach über 20 Jahren jetzt Miete für Garage und Garten zu verlangen, würde eine Änderung des Mietvertrages bedeuten. Und dieser Änderung muss der Mieter nicht zustimmen, egal ob Schwiegermutter oder nicht. |
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Hallo Regenmacher,
dann bleibt ihr natürlich noch die Kündigung und die wird sie bestimmt androhen. Aber danke für den Tipp!:) |
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Wieso Kündigung? Sie haben einen ordnungsgemäßen Mietvertrag (auch wenn der verschwunden ist) und wegen der Weigerung, sich abzocken zu lassen, wird keine Kündigung greifen.
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Auch keine ordentliche Kündigung?:confused:
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Nein, auch keine ordentliche. Um als Vermieter einem Mieter zu kündigen, hat der Gesetzgeber strenge Regeln aufgesetzt, die einzig in dem Fall abgemildert werden, wenn Sie mit der Vermieterin unter einem Dach wohnen würden.
Bitte lesen Sie in diesem Lexikon www.mietrechtslexikon.de alles zum Thema Kündigung. http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...kuendigung.htm |
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Wir wohnen mit der Vermieterin unter einem Dach!
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fragen Sie ihren vermieter nach einer kopie des mietvertrages.
dieser hat das unterschriebene gegenstück. auf der kopie der vertragsunterlagenmüssen müssen die unterschriften aller vertragspartner sein. achten sie auf das korrekte datum des vertrages. achten sie datrauf, dass der vertrag (die kopie) vollständig ist und keine seiten fehlen. in diesem mietvertrag steht drin, wieviel sie wofür bezahlen und was nicht. danach sollte wohl klar sein, ob die garage mit drin ist, oder nicht. bei einem zweiparteienhaus mit dem vermieter als einer partei gilt ein reduzierter kündigungsschutz für den mieter. nichtsdestotrotz bedarf es einer ordentlichen kündigung mit mind. 3 monaten kündigungsfrist. |
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