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Mietminderung rückwirkend, Ausbau des Dachstuhls

Miete und Miethöhe - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 19.08.2010, 16:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2010
Beiträge: 7
Frage Mietminderung rückwirkend, Ausbau des Dachstuhls

Hallo Liebe Leute!


Ich habe mich hier angemeldet da ich etwas Hilfe und Rat gebrauchen kann für den folgenden Sachverhalt:

Wir wohnen im 3.OG eines Hauses, bei dem im letzten Jahr ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat. Unser Privatvermieter ist einer größeren Immo-GmbH gewichen. Im Zuge dieses Wechsels wurde der Ausbau des zuvor ungenutzten Dachstuhls zur Eigentumswohnung (Verkaufswert ~100K €) begonnen. Dieser begann im März letzen Jahres und zog sich bis zum April diesen Jahres. Dabei wurde alles komplett saniert, Böden raus, Installationen, Balkon auf das Treppenhaus gesetzt etc. Es kam folglich zu unvermeidlichen Dingen wie Baulärm, Staub, Dreck im Treppenhaus etc. Daneben kam es zudem kurzzeitig zu einem, wenn auch nicht erheblichen, Wasserschaden. Dabei wurde nichts beschädigt, ein kleiner Stockfleck blieb jedoch zurück. Des Weiteren wurde die Benutzung unseres Balkons eingeschränkt, da sich vor demselben direkt eines der Baugerüste befand, welches auch häufig von den Arbeitern begangen wurde und sich außerdem viel Staub absetzte. Alles in allem waren wir die hauptbetroffene Mietpartei, da sich der Dachstuhl nunmal direkt über unserer Wohnung befindet.

Soweit die Bestandsaufnahme.

Nun zum Problem: Während der Bauarbeiten haben wir keine Mietminderung gefordert. Nun ist der Abschluß der Arbeiten bereits etwa 4 Monate her.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, dennoch in dieser Hinsicht nachträglich noch etwas einzufordern?

Laut Mietminderungstabelle geht es hier anscheinend um mehrere Tausend €uro (WM 560,- €).
Leider haben wir auch keinerlei Fotos (ausgenommen des Bauschilds an der Haustür) vom Gerüst etc. gemacht, evtl. aber andere Parteien in diesem Haus. Da ich einen der Zimmermänner gut kenne, weiß ich lediglich den genauen Baubeginn. Seine Truppe war allerdings nur für 2 Monate am Haus zugange.
Von unseren Nachbarn im 1. OG wissen wir, dass ihnen nach einigem Briefverkehr eine Miete erlassen wurde, jedoch schon während der Bauarbeiten.

Ich bin dankbar über jegliche Tipps und Hinweise! Sollten noch Unklarheiten zum Sachverhalt bestehen, gebe ich gerne noch weiter Infos.

Vielen Dank im Voraus & Beste Grüße!



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  #2  
Alt 19.08.2010, 17:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mietminderung rückwirkend, Ausbau des Dachstuhls

Zitat:
Zitat von Schorsche Beitrag anzeigen
Hallo Liebe Leute!

Gibt es irgendeine Möglichkeit, dennoch in dieser Hinsicht nachträglich noch etwas einzufordern?

Aus meiner Sicht ist der Zug abgefahren, denn die Gegenseite wird argumentieren, dass die Beeinträchtigung nicht so stark gewesen sein kann, wenn Sie sich erst jetzt melden.

Von unseren Nachbarn im 1. OG wissen wir, dass ihnen nach einigem Briefverkehr eine Miete erlassen wurde, jedoch schon während der Bauarbeiten.

Die waren eben klüger und haben rechtzeitig reagiert.

Übergeben Sie die Angelegenheit einem Anwalt für Mietrecht. Vielleicht kann der etwas für Sie heraus holen.

Und diesen Anwalt werden Sie bestimmt in Kürze noch einmal benötigen, wenn in Ihrem Haus auch die übrigen Wohnungen zu Eigentumdwohnungen umgewandelt werden.
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  #3  
Alt 19.08.2010, 18:57
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.08.2010
Beiträge: 7
Standard AW: Mietminderung rückwirkend, Ausbau des Dachstuhls

Danke für die schnelle Antwort!

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Übergeben Sie die Angelegenheit einem Anwalt für Mietrecht. Vielleicht kann der etwas für Sie heraus holen.
Wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, dass er es kann, gehe ich lieber nicht das Risiko ein, auf den Kosten sitzen zu bleiben...

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Und diesen Anwalt werden Sie bestimmt in Kürze noch einmal benötigen, wenn in Ihrem Haus auch die übrigen Wohnungen zu Eigentumdwohnungen umgewandelt werden.
Uns wurden bereits 6000€ angeboten, sollten wir ausziehen. Allerdings wohnen bis jetzt noch einige Parteien als Mieter im Haus und nicht als Wohnungsbesitzer.
Evtl. wird unsere Wohnung auch so wie sie ist weiterverkauft, mit uns als Mieter.
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