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Recht-Einfach 15.02.2011 15:17

Obergrenze Mieterhöhung nach Modernisiernung
 
Auf Grund eines Archivfehlers wurde dieses Thema mit seinen Antworten wieder hergestellt!

Hallo,
es gibt eine Menge Beiträge zum Thema "Modernisierung/Mieterhöhung". Aber leider beantwortet keiner meine Frage.

Mich würde interessieren, ob es eine Obergrenze für die Mieterhöhung nach einer Modernisierungsmaßnahme gibt.
Ich meine damit nicht die 11% der Modernisierungskosten!
Sondern ob es dafür eine Obergrenze (für diese 11%) gibt.

Beispiel: die Modernisierungskosten (keine Instandhaltungskosten) für meine Wohnung belaufen sich nachweisslich auf 30TEUR (nur ein Beispiel um meine Frage zu verdeutlichen) dann müsste ich ja mit einer mtl. Mieterhöhung von 275 EUR (11% von 30TEUR = 3.300 EUR pro Jahr) rechnen! Wäre das erlaubt?

Danke.

Recht-Einfach 15.02.2011 15:18

AW: Obergrenze Mieterhöhung nach Modernisiernung
 
Nein, eine solche Grenze gibt es nicht. Aber 30.000,- für eine Wohnung sind aber sehr viel. Hier sollte geprüft werden, ob das wirklich Kosten sind, die für Ihre Wohnung angesetzt werden dürfen, oder nicht.

Hier finden Sie ein Beispiel mit einer Gesamtmodernisierungssumme von 60.000,- Euro:

http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/...-559-abs-1-bgb

Recht-Einfach 15.02.2011 15:19

AW: Obergrenze Mieterhöhung nach Modernisiernung
 
Hallo Regenmacher,

vielen Dank für den Link und Deine schnelle Antwort. Hat mir sehr geholfen und meine Frage beantwortet.

Klar, 30TEUR ist viel zu hoch, war ja nur als Beispiel um meine Frage besser verständlich zu machen.

Recht-Einfach 15.02.2011 15:20

AW: Obergrenze Mieterhöhung nach Modernisiernung
 
Weitere Informationen zum Thema Modernisierung und Mieterhöhung nach der Modernisierung können Sie auch hier nachlesen:
Reparatur, Veränderung und Modernisierung im Mietrecht


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