Recht Forum

Forum - Recht Ratgeber
Forum Hilfe - Erste Schritte

Mietrecht Ratgeber

Mietrecht
BGB Mietrecht Gesetz
(Mietrechtsgesetz)
Betriebskostenverordnung
(BetrKV - Gesetz)
Muster Kündigung Mietvertrag
Mietvertrag Vordruck
Mietrecht Muster, Checklisten
und Vordrucke
Mietrecht Anwalt - Beratung
Anwalt für Mietrecht finden

Erbrecht Ratgeber

Erbrecht
Erbschaftssteuergesetz (ErbStG)
und Schenkungssteuergesetz
BGB Erbrecht Gesetz
(Erbrechtsgesetz)
Erbrecht Anwalt - Beratung

Nebenkosten sparen

Strom Preisvergleich
Gas Preisvergleich
DSL Preisvergleich

Geld und Finanzen

Kostenloses Girokonto Vergleich
Tagesgeld Vergleich und
Zinsrechner
Festgeld Vergleich und
Zinsrechner
Kreditkarten Vergleich
Kostenloses Girokonto für
Studenten
Kostenlose Kreditkarte für
Studenten

Recht Einfach

Ratgeber Recht und Forum
Impressum
Datenschutzerklärung
Kontakt

Zurück   Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Miete und Miethöhe

Miete und Miethöhe Fragen zum Thema Miete, z.B. Miethöhe, Mieterhöhung, Mietminderung, usw.

Forum Recht und Ratgeber - unsere Kategorien:
  • Allgemeines - Forum Regeln, Feedback, Support, Umfragen und allgemeine Diskussion
  • Mietrecht Forum - Mietvertrag, Miete, Betriebskosten, Nebenkosten, Reparaturen, Recht und Pflichten, Kündigung, Mietrecht allgemein
  • Muster - Mietvertrag und Kündigung

Kostenlos im Recht Forum registrieren - Frage stellen und Erfahrungen austauschen - Kostenlose Hilfe zum Thema Recht - Ratgeber

ab WANN höhere Miete nach Modernisierung

Miete und Miethöhe - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 03.11.2010, 18:35
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2010
Beiträge: 7
Standard ab WANN höhere Miete nach Modernisierung

Hallo an Euch alle----Wer kann etwas zu den Fristen sagen?
Eine Gas-Etagenheizung musste in den letzten Jahren oft repariert werden.
Nach einem erneuten Störfall am 26.10.2010 entschied sich der Vermieter gegen eine Reparatur.
Er will nun die alte gegen eine neue Heizung austauschen.
Da die defekte Heizung zwar noch funktioniert, aber einen Heidenkrach macht, schalten wir sie oft aus und haben somit auch kein Heisswasser.
Die Drei-Monats - Frist für die Modernisierung kann somit auch nicht eingehalten werden, weil der Vermieter im November die neue Heizung einbauen lassen will.
Das Ankündigungschreiben für eine Mieterhöhung wegen Modernisierung ging mir genau sechs Tage später zu, nachdem ich dem Vermieter den Störfall gemeldet habe.
Darin wird eine erhöhte Miete ab 1.Januar 2011 verlangt. (Berechnungsgrundlage dafür ist das Angebot der Heizungsfirma).
Nun meine Frage:

Wenn ein Mieter dem Mieterhöhungverlangen
(Zugang bis zum 3.Werktag eines jeden Monats, sonst verschiebt sich der Zahlungsermin der neuen Miete um einen weiteren Monat) zustimmt,
muss er die neue Miete ab dem 3. Monat nach Zugang des schriftlichen Erhöhungsverlangens entrichten.

Ist es demnach richtig, dass die erhöhte Miete erst ab 1.Februar 2011 gezahlt werden muss, weil das Erhöhungsschreiben nicht bis zum 3. des jeweiligen Monats erfolgte?
VM-Schreiben vom 26.10.20 10 also erst zum 4.11.2010 gültig ist und demnach erst zum 1.Februar eine erhöhte Miete zu zahlen ist?
Vielen Dank für eine Antwort.



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen


  #2  
Alt 03.11.2010, 19:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: ab WANN höhere Miete nach Modernisierung

Warum eröffnen Sie einen neuen Thread?

Im vorigen haben Sie doch erfahren, dass für eine Mieterhöhung wegen der defekten Gastherme, keine Voraussetzung vorliegt. Auch sollten Sie sich zur Absicherung mit einem Anwalt für Mietrecht in Verbindung setzen, bzw. zum Thema im Mietrechtslexikon informieren.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 04.11.2010, 11:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2010
Beiträge: 7
Standard AW: ab WANN höhere Miete nach Modernisierung

Hallo Regenmacher - sorry, aber hier wollte ich nochmal genau zu den Fristen nachfragen.
und---spätestens im November werden dann wohl lt .Vermieter Voraussetzungen geschaffen, die meine Miete erhöhen werden,(Modernisierung) und ich habe das lt. Gesetz zu dulden. Da möchte ich eben alles vorher etwas ausloten und wissen, an was man sich zu orientieren hat--- aber so langsam glaube ich auch, dass ich für 100 % tige Infos einen Anwalt kontaktieren sollte.
Ein Danke allen, die antworten.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 04.11.2010, 15:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: ab WANN höhere Miete nach Modernisierung

Aber im Mietrechtslexikon ist doch nachzulesen, wie eine Mieterhöhung wegen Modernisierung abzulaufen hat. Sie müssen nur den Link in dem anderen Thread öffnen und sollten dann Bescheid wissen.

Ich würde es Ihnen ja gerne vorlesen, aber irgenwie klappt das mit meiner Hardware nicht.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 05.11.2010, 02:18
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.10.2010
Beiträge: 7
Standard AW: ab WANN höhere Miete nach Modernisierung

Vielen Dank an Sie *regenmacher.
Ultra posse nemo obligatur.
Mit Zitat antworten
Antwort

  Mietrecht Forum und Erbrecht Forum - Recht Ratgeber > Mietrecht-Forum - Themen > Miete und Miethöhe


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Mieterhöhung nach Modernisierung - Dachsanierung a.mohr Reparaturen und Modernisierung 1 12.03.2010 15:24
Wohnungsbesichtigung - wann? Vendetta Mietrecht allgemein 7 24.08.2009 18:15
Höhere Kaution wegen Untermieter möglich Alexander Hager Betriebskosten und Nebenkosten 3 09.02.2009 18:38
Wann kommen wir aus dem Mietvertrag raus? Thorsten Kündigung 4 27.01.2009 17:10
Mieterhöhung nach Modernisierung Nick Miete und Miethöhe 1 24.10.2008 14:10


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:30 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Search Engine Optimization by vBSEO 3.6.1


Erbrecht Forum und Mietrecht Forum - Schnelle Hilfe zu Rechtsfragen, Muster und Vorlagen
Ratgeber Recht - Ihr Forum für Mieter und Vermieter, sowie Erben und Erblasser
Frage zum Thema: Miete und Miethöhe
ab WANN höhere Miete nach Modernisierung