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Miete und Miethöhe Fragen zum Thema Miete, z.B. Miethöhe, Mieterhöhung, Mietminderung, usw. |
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#1
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ab WANN höhere Miete nach Modernisierung
Hallo an Euch alle----Wer kann etwas zu den Fristen sagen?
Eine Gas-Etagenheizung musste in den letzten Jahren oft repariert werden. Nach einem erneuten Störfall am 26.10.2010 entschied sich der Vermieter gegen eine Reparatur. Er will nun die alte gegen eine neue Heizung austauschen. Da die defekte Heizung zwar noch funktioniert, aber einen Heidenkrach macht, schalten wir sie oft aus und haben somit auch kein Heisswasser. Die Drei-Monats - Frist für die Modernisierung kann somit auch nicht eingehalten werden, weil der Vermieter im November die neue Heizung einbauen lassen will. Das Ankündigungschreiben für eine Mieterhöhung wegen Modernisierung ging mir genau sechs Tage später zu, nachdem ich dem Vermieter den Störfall gemeldet habe. Darin wird eine erhöhte Miete ab 1.Januar 2011 verlangt. (Berechnungsgrundlage dafür ist das Angebot der Heizungsfirma). Nun meine Frage: Wenn ein Mieter dem Mieterhöhungverlangen (Zugang bis zum 3.Werktag eines jeden Monats, sonst verschiebt sich der Zahlungsermin der neuen Miete um einen weiteren Monat) zustimmt, muss er die neue Miete ab dem 3. Monat nach Zugang des schriftlichen Erhöhungsverlangens entrichten. Ist es demnach richtig, dass die erhöhte Miete erst ab 1.Februar 2011 gezahlt werden muss, weil das Erhöhungsschreiben nicht bis zum 3. des jeweiligen Monats erfolgte? VM-Schreiben vom 26.10.20 10 also erst zum 4.11.2010 gültig ist und demnach erst zum 1.Februar eine erhöhte Miete zu zahlen ist? Vielen Dank für eine Antwort. |
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#2
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AW: ab WANN höhere Miete nach Modernisierung
Warum eröffnen Sie einen neuen Thread?
Im vorigen haben Sie doch erfahren, dass für eine Mieterhöhung wegen der defekten Gastherme, keine Voraussetzung vorliegt. Auch sollten Sie sich zur Absicherung mit einem Anwalt für Mietrecht in Verbindung setzen, bzw. zum Thema im Mietrechtslexikon informieren. |
#3
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AW: ab WANN höhere Miete nach Modernisierung
Hallo Regenmacher - sorry, aber hier wollte ich nochmal genau zu den Fristen nachfragen.
und---spätestens im November werden dann wohl lt .Vermieter Voraussetzungen geschaffen, die meine Miete erhöhen werden,(Modernisierung) und ich habe das lt. Gesetz zu dulden. Da möchte ich eben alles vorher etwas ausloten und wissen, an was man sich zu orientieren hat--- aber so langsam glaube ich auch, dass ich für 100 % tige Infos einen Anwalt kontaktieren sollte. Ein Danke allen, die antworten. |
#4
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AW: ab WANN höhere Miete nach Modernisierung
Aber im Mietrechtslexikon ist doch nachzulesen, wie eine Mieterhöhung wegen Modernisierung abzulaufen hat. Sie müssen nur den Link in dem anderen Thread öffnen und sollten dann Bescheid wissen.
Ich würde es Ihnen ja gerne vorlesen, aber irgenwie klappt das mit meiner Hardware nicht. |
#5
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AW: ab WANN höhere Miete nach Modernisierung
Vielen Dank an Sie *regenmacher.
Ultra posse nemo obligatur. |
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