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Bauliche Mängel in Wohngemeinschaft

Miete und Miethöhe - Mieter Forum und Vermieter Forum - Mietrecht

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  #1  
Alt 10.05.2010, 17:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.05.2010
Beiträge: 2
Standard Bauliche Mängel in Wohngemeinschaft

hallo, ich hab da mal n paar fragen....

wir ( wg 2 leute) haben ärger mit unserem vermieter.

was kann man machen,wenn die wohnung zwar unrenoviert bezogen wurde,aber bauliche mängel vorliegen,so das von november bis ende märz enorme heizkosten entstanden sind?

Fenster undicht bzw. verzogen, heizung ungenügend, wohnung von aussen mangelhaft isoliert ( aufbau von aussen her blech bzw. putz,ziegelstein,rigips) dadurch schimmelbefall in allen wohnräumen
rolladen defekt,türen haben gefehlt,bzw waren beschädigt, aussenbereich verschmutzt schlimmer wie im ghetto. elektrische anlage provisorisch....


WAS KANN MAN MACHEN ????? Miete mindern, zahlung einstellen?


Danke für die hilfe



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  #2  
Alt 10.05.2010, 17:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Bauliche Mängel in Wohngemeinschaft

Das einzige, was man in solch einem Fall machen kann: Ausziehen.....und zwar ganz schnell mit 3 monatiger Kündigung. Nach Ihrer Schilderung dürften 99% der von Ihnen beanstandeten Mängel bereits beim Einzug vorhanden gewesen sein.

Wer also sehenden Auges in eine Bruchbude einzieht, hat das Recht auf Mietminderung verwirkt. Und wenn Sie die Zahlung einstellen haben Sie spätestens nach 2 Monaten eine Räumungsklage an der Backe. Mit zusätzlichen hohen Kosten.
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  #3  
Alt 10.05.2010, 17:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.05.2010
Beiträge: 2
Standard AW: Bauliche Mängel in Wohngemeinschaft

nene,die fenster und die isolierung sind jetzt erst bekannt geworden. im sommer als wir eingezogen sind, war ja auch noch alles prima.
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  #4  
Alt 10.05.2010, 18:58
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Bauliche Mängel in Wohngemeinschaft

Und das wollen Sie dann auch dem Gericht erzählen, dass quasi während Ihrer Mietzeit der Zustand der Fenster sich so verschlechtert hat, dass sie die Miete deswegen gemindert haben?

Ziehen Sie aus! Solch eine Bruchbude wird auch durch Mietminderungen nicht bewohnbar. Und ich befürchte, dass Ihr Vermieter an den Zuständen im und am Haus nichts ändern wird, auch wenn sie noch so viele Minderungen vornehmen.

http://www.bild.de/BILD/ratgeber/gel...e-richtig.html

http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
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