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Miete und Miethöhe Fragen zum Thema Miete, z.B. Miethöhe, Mieterhöhung, Mietminderung, usw. |
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#1
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Hallo, ich habe ein kleines Reihenhaus mit 100 qm Garten angemietet, dass auch eine Terrasse hat.
Bei der Mieterhöhung wurde die Terrasse als wohnwertsteigernd angesehen, ich denke, dass wäre sie nur, wenn der Garten nicht dazu gehört. Weiterhin wird als wohnwertsteigernd angegeben, dass der Vermieter (eine Genossenschaft) zwei Ferienwohnungen zur Verfügung stellt, falls man Gäste hat. Aber diese sind nicht kostenfrei und wir nutzen diese nicht. Handelt der Vermieter richtig? Ich freue mich über Antworten. Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier: Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern! Geändert von Tanlobster (03.07.2022 um 16:15 Uhr) |
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#2
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Gemäß der Wohnflächenverordnung darf eine Terrasse mit 25-50% ihrer Fläche in die Wohnfläche mit eingerechnet werden. Damit ist dieser Wohnwert bereits berücksichtigt. Für eine zusätzliche Anrechnung müsste die Terrasse dann schon über außergewöhnliche Eigenschaften verfügen, um einen höheren Wert begründen zu können.
Nur allein das Bereitstellen von Ferienwohnungen berechtigt nicht für eine höhere Miete. Für die Einordnung im Mietspiegel dürfen nur Dinge hergenommen werden, die mit der Mietsache selbst im Zusammenhang stehen. |
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