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Mahnung trotz erfolgter Zahlung

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  #1  
Alt 26.10.2010, 18:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.10.2010
Beiträge: 1
Standard Mahnung trotz erfolgter Zahlung

Ich habe eine mahnung vom amtsgericht erahlten diese aber aufgrund eines urlaubs erst eine woche vor ablauf der frist einsehen können. Mein vermieter verlangt 2 monatsmieten obwohl ich diese bereits bezahlt habe. Das prolem: ich kann nur eine davon nachweisen. Die frist läuft jetzt am freitag aus und persönlichen kontakt zum vermieter bekomme ich keinen.
soll ich widerspruch einlegen oder teilwiderspruch weil ich nur einen monat nachweisen kann? oder kommt es mich am ende billiger einfach beides zu bezahlen?



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  #2  
Alt 26.10.2010, 20:15
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: Mahnung trotz erfolgter Zahlung

Um jeglichen Ärger aus dem Weg zu gehen sollten Sie die 2 Mieten bezahlen. Vielleicht fällt Ihnen ja wieder ein, wo der Beleg für die eine Mietzahlung abgeblieben ist.
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  #3  
Alt 27.10.2010, 13:20
Benutzerbild von Recht-Einfach
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Mahnung trotz erfolgter Zahlung

Hallo,

ggf. können Sie den Nachweis über die geleistete Zahlung auch beim Amtsgericht vorlegen, zumindest für eine Miete und die Differenz begleichen. Dies würde ich jedoch nur in Rücksprache mit dem Amtsgericht machen und die Resultate schriftlich fixieren.

Bitte sein Sie sich auch darüber bewusst, dass möglicherweise ein Irrtum Ihrerseits vorliegen kann. Möglicherweise wurde eine Miete mal in der Vergangenheit vergessen, die Sie als gezahlt betrachten.
Oder die letzte Zahlung wurde auf eine andere versäumte Miete angerechnet - das ist alles möglich!

Im Zweifelsfall also so wie mein Vorredner sagt: alles begleichen!


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  #4  
Alt 09.11.2010, 13:56
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.11.2010
Beiträge: 5
Standard AW: Mahnung trotz erfolgter Zahlung

Mich würde mal interessieren was in diesem Fall jetzt rauegekommen ist. Vielleicht können sie uns ja noch kurz schildern was sie jetzt gemacht haben. Ich würde auch mal den Beleg für die eine Miete beim Amtsgericht vorlegen. Vielleicht handelt es sich wirklich um einen Irrtum und sie schulden nur eine Miete. Naja wie gesagt mich würde das Resultat des ganzen schon noch interessieren.
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